Berichtsvorlage - VO/2022/6066-61
Grunddaten
- Betreff:
-
E-Ladestationen in Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätssenat
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Kenntnisnahme
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Nov 15, 2022
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I. Sitzungsvortrag:
Im Antrag „Errichtung eines Netzes von Schnell-Ladestationen in Bamberg“ der Stadtratsfraktion SPD, vom 03.05.2022 werden Punkte zur Errichtung eines Netzes von Schnell-Ladestationen in Bamberg angefragt.
Der Sitzungsvortrag dient darüber hinaus zur Übersicht der aktuellen Situation von E-Ladestationen in Bamberg.
Sachstand:
Im gesamten Bundesgebiet, wie auch in Bamberg steigen die Zulassungszahlen der Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Dazu gehören rein elektrisch angetriebene, als auch sog. hybride Fahrzeuge.
Die mit Strom angetriebenen Fahrzeuge stellen an die Kommunen eine neue Herausforderung, was die Versorgung mit Energie angeht. In den vergangenen Jahren wurde bei Arbeitgebern, an Einkaufsmöglichkeiten, sowie vielfach einzelne Ladepunkte in Parkpaletten geschaffen. In eigener Hand haben es Besitzer von Elektrofahrzeugen, wenn denn die räumliche Möglichkeit besteht, eine private Ladeinfrastruktur auf ihrem Grundstück zu schaffen.
Im Gegensatz zum Tanken mit fossilen Brennstoffen dauern Ladevorgänge, so sie denn nicht über sog. Schnellladestationen absolviert werden, länger. Eine Ladesäule kann darüber hinaus in der Regel zwei Fahrzeuge bedienen. Zudem befinden sich die Ladesäulen in vielen Fällen im öffentlichen Raum, eine Umnutzung von vorhandenen Parkplätzen ist damit die Folge.
Die Kommunen stehen vor der Herausforderung keine bundeseinheitliche Regelung zur Errichtung und Vergabe der Ladesäulen vorzufinden. Gerichte müssen die Konkretisierung des Rechts übernehmen und Urteile dienen so als Leitfaden für die Kommunen bei der Auswahl und Umsetzung des Aufbaus einer Ladeinfrastruktur. In Bayern liegt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 13.07.2018, Az. 8 CE 18.1071) die in Deutschland einmalige Lage vor, dass die Ladeinfrastruktur als Infrastruktur der Straße zählt, die der Leichtigkeit und Durchlässigkeit des Verkehrs zu dienen hat. Am ehesten vergleichbar mit einem Parkscheinautomaten. Eine Baugenehmigung ist für die Errichtung einer Ladesäule nicht notwendig.
Soll eine Ladesäule im öffentlichen Raum errichtet werden, handelt es sich in der Regel um eine straßenrechtliche Sondernutzung, die den übrigen Gemeingebrauch nicht beeinträchtigen darf. In diesem Fall ist daher eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Um die Balance zwischen der Errichtung ausreichend vieler Ladepunkte und der Nutzung des öffentlichen Raums durch Andere gerecht zu werden, braucht es ein Konzept, das der jetzigen Situation Rechnung trägt, aber Raum lässt und Strukturen vorbereitet, wie eine Struktur in fünf oder zehn Jahren bei der derzeitig angenommenen Steigerung der Zulassungsraten von Fahrzeugen aussehen könnte.
Das Standort Tool kann für die Bedarfsermittlung von E-Ladesäulen verwendet werden.
Standort TOOL:
Das StandortTOOL ermittelt Bedarfe mittels Netzplanung von Infrastrukturen für die Kraftstoffe Strom, Wasserstoff und Erdgas. Um die Versorgung von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen sicherzustellen, wurde die Richtlinie 2014/94/EU für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Directive, AFID) verabschiedet. Das gesamtheitliche, hochauflösende StandortTOOL unterstützt diese Vorgaben und Maßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Förderprogramm Ladeinfrastruktur
In dem neu aufgelegten Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ stellt das BMDV von Sommer 2021 bis Ende 2025 insgesamt nochmals 500 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW sowie Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist. Auch die Kosten für dazugehörige Netzanschlüsse bzw. Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind förderfähig. Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sollen im Rahmen dieses Programms bis Ende 2025 mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) errichtet werden.
Aktueller Stand: Die Antragsstellung für das Förderprogramm ist vorerst beendet.
Übersicht E-Ladestationen in Bamberg
Diese Karte stellt die bei der Bundesnetzagentur gemeldeten öffentlich zugänglichen Ladepunkte und deren jeweilige Ladeleistungen zum 01.09.2022 dar.
Quelle: https://www.standorttool.de/strom/ladeinfrastruktur-in-deutschland/
Demnach gibt es bereits 3 Schnellladestationen innerhalb des Stadtgebietes.
Darüber hinaus zeigt der private Suchdienst ChargeFinder alle verfügbaren E-Ladestationen innerhalb des Bundesgebietes auf. In Bamberg werden hier 39 Standorte, darunter 6 Schnellladestationen, angezeigt.
Da der Dienst kann von jedem Nutzer verwendet und angepasst werden und ist damit mit Vorsicht zu genießen.
E-Ladesäulen-Standorte der STWB:
Die Stadtwerke besitzen Standorte für E-Ladesäulen auf öffentlichen Flächen innerhalb des Stadtgebietes sowie an den eigenen Standorten.
Quelle: https://www.stadtwerke-bamberg.de/mobilitaet/e-mobilitaet/oeffentliches-ladenetz
Quelle: https://www.stadtwerke-bamberg.de/mobilitaet/e-mobilitaet/oeffentliches-ladenetz
Darüber hinaus befinden sich die STWB in Abstimmung mit der Stadt Bamberg über neue Standorte für Ladestationen. Darunter befinden folgende Standorte:
1. Luitpoldstraße
2. Hain, Parkplatz Höhe Münchner Ring
3. Umfeld Nördliche Promenade
4. Wilhelmsplatz
5. Holzmarkt
Analyse des derzeitigen Angebotes an E-Ladesäulen innerhalb Bambergs
Mit Hilfe des StandortTOOL werden bundesweit die Ladevorgänge bis 2030 prognostiziert und darauf basierend Bedarfe für benötigte öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ermittelt. Die Bedarfe werden auf Grundlage der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur sowie des Fahrzeug- und Ladeinfrastrukturbestands berechnet und berücksichtigen zudem Daten über das Mobilitätsverhalten der Nutzer:innen.
Die durch das StandortTOOL errechneten prognostizierten Ladebedarfe in Deutschland können für drei Prognosejahre (2022, 2025, 2030) abgerufen werden. Der Ladebedarf im öffentlichen Raum hängt wesentlich von dem Bestand an Elektrofahrzeugen ab und zu welchem Anteil Ladevorgänge im privaten Raum stattfinden.
Für das Prognosejahr 2022 ist die Ladeinfrastuktur innerhalb der Stadt Bamberg gut aufgestellt. Ein akuter zusätzlicher Bedarf wird als gering eingestuft.
Für die Prognosejahre 2025 und 2030 wird der zusätzliche Ladebedarf in mittel und hoch eingestuft.
Der Ausbau von Ladestationen muss demnach zukzessive von der Verwaltung beobachtet und ggf. angepasst werden.
https://www.standorttool.de/strom/ladebedarfe/
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
- Der Mobilitätssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
- Die Anträge der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion mit der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 07.09.2021, der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 31.01.2022 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.05.2022 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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613,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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381,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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706,2 kB
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