Beschlussvorlage - VO/2022/6078-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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Dec 14, 2022
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II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Bamberg für das
Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 272.522.300 | € |
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und im Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 146.081.000 | €. |
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg „Bamberg Service“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 46.221.000 | € |
und in den Aufwendungen mit | 47.800.000 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 40.473.000 | €. |
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 2.107.200 | € |
und in den Aufwendungen mit | 2.407.600 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 300.400 | €. |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 73.179.000 € neu festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 27.450.000 €,
b) auf den Bereich Konversion 36.594.000 € und
c) auf den Bereich Bahnausbau 9.135.000 €.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplans (Vermögensplan) des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg „Bamberg Service“ wird auf 27.066.000 € neu festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 49.210.806 € neu festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 44.810.806 €,
b) auf den Bereich Konversion 2.900.000 € und
c) auf den Bereich Bahnausbau 1.500.000 €.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg „Bamberg Service“ wird auf 69.809.000 € neu festgesetzt.
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 45.400.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg „Bamberg Service“ wird auf 7.700.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Bamberg,
STADT BAMBERG
Andreas Starke
Oberbürgermeister
