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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/6078-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2023 des Finanzsenates vom 30.11.2022

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Stadt Bamberg für das

 

Haushaltsjahr 2023

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushalts­satzung:

 

§ 1

 

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

272.522.300

 

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

146.081.000

€.

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg „Bamberg Service“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

46.221.000

und in den Aufwendungen mit

47.800.000

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

40.473.000

€.

 

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 des Sonder­vermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

2.107.200

und in den Aufwendungen mit

2.407.600

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

300.400

€.

 

 

§ 2

 

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen wird auf 73.179.000 € neu festgesetzt. Davon entfallen

 a) auf den Kernhaushalt 27.450.000 €,

 b) auf den Bereich Konversion 36.594.000 und

 c) auf den Bereich Bahnausbau 9.135.000 .

 

(2)          Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplans (Vermögens­plan) des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg „Bamberg Service“ wird auf 27.066.000 € neu festgesetzt.

 

(3)          Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

 (1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 49.210.806neu festgesetzt. Davon entfallen

  a) auf den Kernhaushalt 44.810.806,

  b) auf den Bereich Konversion 2.900.000 und

  c) auf den Bereich Bahnausbau 1.500.000 €.

 

(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg „Bamberg Service“ wird auf 69.809.000 € neu festgesetzt.

 

(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 45.400.000 € festgesetzt.

 

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg „Bamberg Service“ wird auf 7.700.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

 Bamberg,

 STADT  BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

  Festsetzung des Haushaltsvolumens 2023

 

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