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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/6079-61

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In der Geschäftsordnung für den Stadtgestaltungsbeirat (SGB) ist geregelt, dass turnusmäßig ein Wechsel der Mitgliedschaft stattfinden soll. Der gewollte Wechsel wird nach dem Rotationsprinzip durchgeführt und soll die Wahrung der fachlichen Kompetenz und auch die Unabhängigkeit des Stadtgestaltungsbeirates unterstreichen.

 

Grundsätzlich beträgt die Wahlperiode drei Jahre. Diese kann einmalig um drei Jahre verlängert werden.

 

Herr Prof. Architekt Andreas Emminger war seit dem 01.01.2022 berufenes Mitglied des Stadtgestaltungsbeirates. Aufgrund unvorhergesehener privater und beruflicher Entwicklungen hat er sein Amt im Stadtgestaltungsbeirat zwischenzeitlich auf eigenen Wunsch aufgegeben. Um den Ablauf das SGB auf Grundlage der Geschäftsordnung auch zukünftig sicherzustellen, ist ein geeigneter Nachfolger zu berufen.

 

Vorgeschlagen wird als Nachfolger des ausgeschiedenen Fachmitglieds und mit Wirkung zum

01.01.2023:

 

- Herr Architekt und Stadtplaner Axel Frühauf, München

 

 

Der vorgesehenen Nachfolger hat sich dem Stadtgestaltungsbeirat am 24.11.2022 persönlich vorgestellt.

 

Die Vita des neuen Mitglieds ist als Anhang beigefügt.

 

Für die Berufung der externen fachlichen Mitglieder des Stadtgestaltungbeirates ist gemäß Geschäftsordnung der Stadtrat zuständig.

 

Die Amtsperiode des neuen Fachmitglieds beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2025.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bereich des Baureferates zur Kenntnis.

 

2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

2.1 Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferats zur Kenntnis.

 

2.2 Der Stadtrat beschließt Herrn Architekt und Stadtplaner Axel Frühauf zum 01.01.2023 als neues Mitglied des Stadtgestaltungsbeirats zu berufen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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