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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/6142-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss vom 27.07.2022 hat der Stadtrat die Verwaltung aufgefordert, in den Haushaltsberatungen 2023 erneut mit einem Vorgehensvorschlag zum Thema „Energiemanagement“ zu berichte.

 

Wozu braucht es ein Energiemanagement?

Bereits bei der im Jahre 1996 veröffentlichten CO2-Bilanz der Stadt Bamberg empfahl das beauftragte Ingenieurbüro Fischer-Hoyer dringend den Aufbau eines kommunalen Energiemanagements (KEM). Es wurde als Grundlage für weitere Maßnahmen gesehen und hätte die jährlichen Emissionen der Stadt um 1700 Tonnen CO2eq gesenkt. Das sind ca. ein Viertel der aktuellen Emissionen der Stadtverwaltung und vergleichbar mit den Emissionen von ca.1000 Autos bei 10.000 km/Jahr[1]. Der Umweltschaden der dadurch jährlich hätte verhindert werden können beträgt - je nach Berechnung - zwischen 340.000 Euro und 1,2 Millionen Euro[2].

Zudem vermuteten die Experten, dass ein KEM den Haushalt jährlich um umgerechnet ca. 200.000 Euro für Energiekosten entlasten würde. Im Jahr 2010 erneuerte die Energieagentur Nordbayern die Empfehlung zum Aufbau eines Energiemanagements und verwies darauf, dass hierdurch erhebliche Mehrkosten gespart werden könnten.

 

Andere Städte wie etwa Nürnberg erzielen durch systematisches kommunales Energiemanagement jährliche Einsparungen in Millionenhöhe. Sie konnten im Jahr 2020 trotz gestiegener Flächen (+33%) den Energieverbrauch für Strom und Heizenergie im Vergleich zum Jahr 2000 um je ca. 25% senken. [3]

Hätte die Stadt Bamberg eine ähnliche Einsparung erzielt, hätte sie im Jahr 2020 allein mehr als 600.000 Euro eingespart. Bei den aktuellen Energiepreisen und der Berücksichtigung einer künftig steigenden „CO2-Abgabe“ ist eine entsprechende Erhöhung des einzusparenden Betrages zu erwarten. Vergleichbare Erfolge des kommunalen Energiemanagements stellten sich auch in anderen Städten ein - wie man an den Energieberichten von Kempten, Frankfurt oder Bayreuth sehen kann.

 

Neben den zu erwartenden Mehrkosten gilt es auch zu bedenken, dass im Gebäudebereich von einer deutlichen Steigerung der Fördergelder auszugehen ist. Sowohl von EU-, Bundes- als auch Landesebene werden aktuell Förderinstrumente finanziell aufgewertet oder neu aufgesetzt. Finanzschwache Kommunen wie Bamberg sind für den energetischen Umbau zur klimaneutralen Energieversorgung des Gebäudebestandes auf diese Finanzmittel angewiesen. Um diese Fördermittel erfolgreich im nötigen Umfang einzusetzen und die kommunalen Liegenschaften energetisch optimal zu entwickeln, bedarf es fachlich kompetenten Personals.

 

Hinzu kommen aktuelle Vorgaben, die von der Bundesregierung zur Gewährleistung der Energieversorgung, beschlossen wurden: Hierbei geht es in erster Linie um die Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV, EnSimiMaV). 

Erstere macht eine Umstellung und ein engmaschigeres Monitoring der Beheizung und Beleuchtung der kommunalen Liegenschaften erforderlich. Letztere zielt auf eine Energieeinsparung von 20% und verpflichtet die Stadt Bamberg zur Heizungsprüfung und –optimierung bei Gasheizungen bis zum 30.09.2023. Im Rahmen dieser Prüfungen erfolgen bspw. Optimierung der Regelungseinstellungen, Absenkung der Vorlauftemperaturen oder Optimierung der Heizkurven, Aktivierung der Nachtabsenkungen, Nachtabschaltungen, Sommerabschaltungen, Ferienabschaltungen, Anwesenheitssteuerungen, Absenkung Heizgrenztemperaturen, Verkürzung der Heizperiode,

 

Optimierung Zirkulationsbetrieb, Einsatz effizienter Heizungspumpen, Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen.

Um diesen umfassenden technischen und organisatorischen Anforderungen gerecht zu werden, will die Stadt Bamberg fachlich kompetentes Personal anwerben. Die sollte möglichst schnell geschehen, da sonst sowohl die Einspareffekte während der nächsten Heizperiode als auch die Durchführung der gesetzlichen Energieoptimierungsvorgaben nicht erfüllt werden können.

 

Tätigkeitsfeld und Personalbedarf

Das Tätigkeitsfeld des kommunalen Energiemanagements erstreckt sich über folgende Bereiche:

 

Energiecontrolling:

• Datenbeschaffung und pflege, Benchmarks, Bewertung, (Ausbau automatisierter Datenerfassung)

• Verbrauchsüberwachung, regelmäßige Rückmeldungen an hausverwaltende Dienststellen und Eigenbetriebe

• Gebäudebegehungen, Messungen, Schwachstellenanalysen, Zählerkonzepte

• Energieaudits gem. DIN EN 16247 1

• Initiierung von Optimierungsmaßnahmen und Erfolgskontrolle

 

Energiebeschaffung:

• Beratung bei Vertragsabschlüssen, Preisvergleiche, Optimierung von Verträgen und Tarifen

 

Energetische Qualitätssicherung und Beratung

• energetische Standards, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Energiekonzepte für Neubau u. Sanierung

• Begleitung Wettbewerbe, Planung, Bau, Monitoring, Betriebsoptimierung

• EnEV/EEWärmeG, Energieausweise/Aushangpflicht, Nachrüstpflicht Dämmung ob. Geschossdecken

 

Information & Motivation

• Projekt Infos, Energiespartipps, Energiebericht, Seminare, Workshops, Führungen

 

Umsetzung von Energieprojekte

• erneuerbare Energien, ÖPP, Contracting, Lern --/Demo Pilotprojekte, Fördermittel

 

 

Um ein effektives Kommunales Energiemanagement aufzubauen, bedarf es einer im Jahr 2018 auf dem Deutschen Fachkongress für kommunales Energiemanagement vorgestellten Studie zufolge bei einer Kommune bis 100.000 Einwohner mindestens 2-4 Mitarbeitender. In Nürnberg sind zurzeit 14 Mitarbeitende in diesem Bereich tätig, darunter 12 Diplom-Ingenieure/ Bachelor of Science und zwei Techniker.


Die zu zahlenden Personalkosten sind erheblich geringer als die eingesparten Energiekosten, wodurch die Stadt durch das Energiemanagement effektiv Kosten reduziert.

 

Derzeit finden zur Umsetzung Absprachen zwischen dem Klima- und Umweltamt, dem Immobilienmangement und dem Personalamt statt.

Vor dem Hintergrund der großen Kostenersparnis durch die Einrichtung, wird dem Stadtrat empfohlen, die Stellen –entgegen dem neuen Stellenschaffungsverfahren- unterjährig zu beschließen.

Hierzu wird ein Vorschlag erarbeitet, der dem Stadtrat in der ersten Personalsenatssitzung 2023 zum Beschluss vorgelegt wird.

 

 

 


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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat befürwortet den Umsetzungsvorschlag der Stadtverwaltung und beauftragt die Verwaltung, im Personalsenat am 28.02.2023 erneut zu berichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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