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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/6151-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag

 

Haushaltsberatungen 2023 des Finanzsenates vom 30.11.2022

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

(1) Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2023 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

S T I F T U N G E N

Einnahmen und
Ausgaben

Einnahmen und
Ausgaben

 

 

in €

in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31

Antonistift-Stiftung Bamberg

972.900

 

1.119.000

 

32

Bürgerspitalstiftung Bamberg

2.839.800

 

4.621.500

 

33

St.-Getreu-Stiftung Bamberg

535.100

 

16.992.700

 

34

Krankenhausstiftung Bamberg

649.600

 

1.163.400

 

35

Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-

 

 

 

 

 

Stiftung Bamberg

20.500

 

324.100

 

36

Waisenhaus-Stiftung Bamberg

16.900

 

18.400

 

37

König-Ludwig-und-Königin-

 

 

 

 

 

Marie-Therese-Stiftung Bamberg

 

 

 

 

 

(Goldene-Hochzeit-Stiftung)

440.100

 

902.800

 

38

Paritätische Wohltätigkeitsstiftung

 

 

 

 

 

Bamberg

120.300

 

177.100

 

39

Emil-Freiherr-Marschalk-von-

 

 

 

 

 

Ostheim'sche-Stiftung Bamberg

16.900

 

18.700

 

40

Vereinigte Stipendien-Stiftung für

 

 

 

 

 

Studierende in Bamberg

3.900

 

4.800

 

41

Edgar-Wolf´sche Stiftung Bamberg

413.800

 

1.512.500

 

43

Hauptmann-Max-Beckstein-

 

 

 

 

 

Stiftung Bamberg

5.700

 

6.200

 

44

Schwesternhaus-Stiftung Bamberg

17.800

 

19.300

 

45

Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg

370.000

 

434.600

 

46

Hans-Friedrich-Oskar-Deis-

 

 

 

 

 

Gedächtnis-Stiftung Bamberg

11.300

 

13.100

 

47

Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung

6.800

 

6.300

 

48

Schiffauer-Stiftung

2.900

 

3.100

 

 

(2)     Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ für das Wirtschaftsjahr 2023 wird im

 

a)                 Erfolgsplan in den Erträgen mit  934.700

 und in den Aufwendungen mit  938.900

 und

b)                 im Vermögensplan

 in den Einnahmen

 und Ausgaben mit   4.200

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

(1)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung Bamberg wird auf 400.000 € festgesetzt.

(2)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspitalstiftung Bamberg wird auf 1.354.000 € festgesetzt.

 

 

 

(3)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg wird auf 2.180.000 € festgesetzt.

(4)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird auf 1.030.000 € festgesetzt.

(5)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg wird auf 191.000 € festgesetzt.

(6)    Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(7)    Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan – Vermögensplan – für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhaus­bereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg auf 1.670.000 € festgesetzt.

(2)    Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(3)    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

a)   500.000 € für die Antonistift-Stiftung Bamberg,

b)   12.500.000 € für die Bürgerspitalstiftung Bamberg,

c)   2.500.000 € für die St.-Getreu-Stiftung Bamberg,

d)   2.000.000 € für die Krankenhausstiftung Bamberg,

e)   3.400 € für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung Bamberg,

f)     2.800 € für die Waisenhaus-Stiftung Bamberg,

g)   500.000 € für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg,

h)   20.000 € für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung Bamberg,

i)      2.800 € für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheimsche-Stiftung Bamberg,

j)      600 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k)   2.000.000 € für die Edgar-Wolf‘sche Stiftung Bamberg,

l)      900 € für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung Bamberg,

m) 2.900 € für die Schwesternhaus-Stiftung Bamberg,

n)   61.600 € für die Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg,

o)   1.800 € für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung Bamberg,

p)   1.200 € für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und

q)   400 € für die Schiffauer-Stiftung.

 

 

 

 

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Bamberg,

STADT BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

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