Beschlussvorlage - VO/2022/6211-R1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung Untere Brücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 1B Bau- und Vergaberecht
- Referent:in:
- Christian Hinterstein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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Dec 14, 2022
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I. Sitzungsvortrag:
In der Sitzung des Stadtrates am 26.10.2022 (VO/2022/5879-62) wurde die Verwaltung mit der Vorbereitung einer Ausschreibung für einen dauerhaften Freischankflächenbetrieb auf der Unteren Brücke und der Vorlage im Stadtrat beauftragt.
- Vergaberechtliche Bewertung:
Vergaberechtlich ist eine Konzessionsausschreibung veranlasst. Darunter ist das Nutzungsrecht an einem Gemeingut, welches von einer Behörde übertragen wird, zu verstehen. Der Konzessionär erhält das Recht der wirtschaftlichen Verwertung.
Sofern eine solche Verwertung während der Laufzeit einen Wert von mehr als 5.350.000 Euro erzielt, handelt es sich um eine Konzession, die nach der Konzessionsvergabeverordnung EU-weit auszuschreiben ist.
Wenn dieser Wert nicht erreicht wird, ist eine Konzession zwar nicht nach der Konzessionsvergabeverordnung auszuschreiben, aber nach den Vorschriften und Grundsätzen des Wettbewerbs nach dem EG-Vertrag sowie den in der Rechtsprechung des EUGH hierfür festgesetzten Prinzipien, insbesondere der Verpflichtung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Die Vergabestelle wendet zur Wahrung der vorgenannten Grundsätze gemäß Stadtratsbeschluss vom 18.09.2018 (VO/2017/1414-A6) die Vergabeordnung für öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb des EU-Schwellenwertes (Unterschwellenvergabeverordnung –UVgO) an.
Im konkreten Fall wird dem Stadtrat die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren analog § 17 VgV i.V.m. der UVgO vorgeschlagen. Dieses ist in zwei Teile untergliedert:
a) Im ersten Teil des Verfahrens (Interessensbekundungsverfahren) soll der Bewerber sein Interesse an einer Bewirtschaftung erklären. Da nur geeignete Bewerber für die eigentliche Konzessionsvergabe zugelassen werden können, wurde als Mindestkriterium festgelegt, dass der Bewerber die erforderliche Eignung zum Führen einer Gaststätte nachweisen muss.
b) Im zweiten Teil müssen dann die ausgewählten Bewerber die Erfüllung der geforderten Kriterien belegen, wie z.B. baurechtliche oder umweltrechtliche Anforderungen nachweisen. Bei mehreren gleichwertigen Angeboten entscheidet das Los.
Für die Durchführung dieses Verfahrens wird von folgenden Zeitplan ausgegangen:
1) Entscheidung des Stadtrates am 14.12.2022.
2) Veröffentlichung des Interessensbekundungsverfahrens am 19.12.2022.
3) Gesetzliche Mindestfrist für die Bearbeitung 30 Kalendertage, daher Eingang der Interessenbekundungsanträge am 19.01.2023.
4) Prüfung der Unterlagen, ob der Bewerber als Gastwirt geeignet ist: ca. 1-3 Wochen
(Der Bewerber muss alle Unterlagen vorlegen; eine Nachforderung findet nicht statt).
5) Aufforderung aller geeigneten Bewerber ein Konzessionsangebot zu machen ab: 10.02.2023
6) Gesetzliche Mindestfrist für die Bearbeitung 30 Kalendertage; daher Eingang der Unterlagen bis 13.03.2023
7) Prüfung der Unterlagen, je nach Anzahl der Bewerber 2-6 Wochen
8) Vollsitzung mit Vergabeentscheidung: 17.05.2023
9) Konzessionsbeginn ab 18.05.2023 möglich
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die angenommenen Fristen für die Prüfung der Unterlagen (oben Ziff. 4 und 7) naturgemäß vor allem von der Bewerbungsanzahl abhängig sind. Bei entsprechend vielen Bewerbungen, wird der angenommene Zeitraum voraussichtlich eher ausgeschöpft bei wenigen Bewerbungen wird eher eine geringerer Prüfungszeitraum erforderlich werden. Daraus folgt, dass ggf. auch ein früherer Konzessionsbeginn (und Vergabeentscheidung im Stadtrat) möglich wäre. Die gesetzlichen Mindestfristen können dabei natürlich nicht reduziert werden.
Konzessionen dürfen nicht ohne zeitliche Begrenzung erteilt werden. Es wird daher vorgeschlagen die Konzession auf einen Zeitraum von 5 Jahren mit einer Verlängerungsoption von 2 Jahren zu erteilen. Damit soll auch eine wirtschaftliche Kalkulationsgrundlage ermöglicht werden, da voraussichtlich nicht unerhebliche Aufwendungen getätigt werden müssen. Ein Zeitraum von insgesamt 7 Jahren ist als vergaberechtlich höchstzulässig anzunehmen.
Bei einer temporären Bewirtschaftung ist in diesem Zeitraum nicht davon auszugehen, dass der Schwellenwert erreicht wird.
- Ausschreibungsinhalt:
Dieser Sitzungsvorlage sind die Ausschreibungsunterlagen als Entwurf beigelegt.
Wesentlich sind insbesondere die Anforderungen, welche an einen dauerhaften Betrieb einer Freischankflächen im Rahmen einer Dienstleistungskonzession zu stellen sind. Diese können der Anlage 1 zu dem Ausschreibungstext entnommen werden. Hierzu wurden die entsprechenden städtischen Fachdienststellen abgefragt und deren Stellungnahmen in die Ausschreibungsanforderungen eingearbeitet.
Im Wesentlichen lassen sich die Anforderungen an einen dauerhaften Freischankflächenbetrieb wie folgt zusammenfassen:
a) Erforderlichkeit einer festen Betriebsstätte im Nahbereich der Freischankfläche bspw. durch Anmietung geeigneter Räumlichkeiten. Dort sind bspw. Nahrungsmittel zu lagern oder zuzubereiten, Getränke auszuschenken, Personaltoiletten vorzuhalten, etc. Das Stellen einer Servicestation (Verkaufsbuden o.ä.) im öffentlichen Raum ist nicht zulässig, da insofern v.a. Bauplanungs- und Denkmalschutzrecht entgegenstehen. Eine Verstellung bspw. der Mitoraj-Skulptur ist somit ausgeschlossen.
b) Der Konzessionsnehmer muss alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen an einen Gastronomiebetrieb erfüllen. Aufgrund der Größe der Freischankfläche ist insbesondere ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Die Anforderungen bspw. an Stellplatznachweis etc. sind zu erfüllen.
c) Es ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Ein entsprechender Vertragsentwurf liegt den Ausschreibungsunterlagen ebenfalls als Anlage bei.
d) Das verwendete Mobiliar muss den Anforderungen der Stadtgestaltung entsprechen. Dabei soll insbesondere ein kirchweihähnliches Erscheinungsbild vermieden werden. Vorgesehen ist, dass das verwendete Mobiliar vorab zu bemustern ist.
e) Die Betriebszeiten sollen zum einen auf die Zeit vom 15. April bis 15. Oktober eines Jahres begrenzt werden (im Jahr 2023 aufgrund des Ausschreibungsverfahrens ggf. auch erst später möglich). Zum anderen sollen die Betriebszeiten täglich (wie im Modellversuch) um 10 Uhr beginnen (auch um die Zeiten des morgendlichen Schul- und Berufsverkehrs auszuklammern) und um 22 Uhr an allen Wochentagen enden. Der Konzessionsnehmer hat dabei die Möglichkeit durch Vorlage eines Immissionsgutachtens nachzuweisen, dass abweichende Betriebszeiten keine negativen Auswirkungen auf Dritte, v.a. Anwohnerschaft, haben können.
f) Es ist ein Sicherheitsdienst zu stellen. Dieser muss vor allem auch außerhalb der Betriebszeiten eingesetzt werden.
g) Eine Mitbenutzung der öffentlichen Toilettenanlage im Bereich der Unteren Brücke für die Gäste der Freischankfläche ist möglich. Die Bewirtschaftung selbst soll bei der Stadt bzw. dem beauftragten Unternehmen verbleiben. Der Konzessionsnehmer kann im Bedarfsfall eine Nutzungsvereinbarung abschließen soweit nicht ein Nachweis über die Betriebsstätte möglich ist.
h) Die Untere Brücke muss weiterhin für den Fuß- und Radverkehr nutzbar bleiben. Dies ist durch den Konzessionsnehmer auch sicherzustellen. Ein Konzept zur Bewirtschaftung (Be- und Entladen, etc.) ist vorzulegen. Möglich ist eine ein- oder beidseitige Bewirtschaftung. Es muss eine ausreichende Verkehrsfläche (auch für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst) freigehalten werden.
i) Die Gaststätten- und Lebensmittelrechtlichen Anforderungen sind zu erfüllen.
Rechtlich zu berücksichtigen sind insbesondere das Bauordnungsrecht, das Denkmalschutzrecht, das Gaststätten- und Lebensmittelrecht, das Immissionsschutz- und Abfallrecht sowie das Straßen- und Straßenverkehrsrecht. Die Untere Brücke ist zudem Teil der Erhaltungssatzung der Stadt Bamberg vom 23.10.2022. Danach darf eine dort errichtete bauliche Anlage nicht die Ortsgestalt oder das Stadtbild negativ beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund sind auch gestalterische Anforderungen notwendig und vom Konzessionsnehmer bzw. „Bauwerber“ auch zu erfüllen.
- Weiteres Vorgehen:
Mit dieser Vorlage soll die Verwaltung beauftragt werden, die Ausschreibung auszulösen und das Verfahren entsprechend dem unter Ziff. 1 geschilderten Zeitplan durchzuführen.
Vorgesehen ist es, nach der abschließenden Prüfung der Unterlagen, dem Stadtrat die Vergabeentscheidung vorzulegen. Nach dem oben geschilderten Zeitplan ist dafür die Sitzung im Mai 2023 vorgesehen. Ggf. wäre auch eine frühere Vorlage, in Abhängigkeit vom Bewerberumfang und der Intensität des erforderlichen Prüfungsumfangs, möglich.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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760,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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540,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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620,9 kB
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