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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2023/6250-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im Anschluss an den Grundsatzbeschluss zur ganztägigen Bildung und Betreuung im Grundschulalter (vgl. VO/2022/5629-R7) laufen die Arbeiten am Ganztagskonzept weiter.

 

Zwischenstand:

  • Seit November 2022 finden neben den verwaltungsinternen Koordinierungstreffen und einem Trägertreffen intensive Gespräche mit verschiedenen Schulleitungen zum qualitativen Ganztagsausbau und zukünftigen Raumbedarfen statt. In den Gesprächen wird deutlich, dass es eine Zunahme der Gruppen in den jeweils aktuell an den Schulen angebotenen Formen des Ganztags geben wird. Zum Schuljahr 2023/24 wird es keine Umstellung auf eine andere Form des Ganztags geben.
  • Kurzfristig steht in der Martinschule ein Trägerwechsel bei der Mittagsbetreuung an. Der bisherige Träger, das Don Bosco Jugendwerk Bamberg, hat im Januar 2023 angekündigt, die Mittagsbetreuung aus personellen Gründen ab dem Schuljahr 2023/24 nicht weiterführen zu können. Derzeit laufen intensive Absprachen mit vier potentiellen Trägern. Das Bildungsbüro unterstützt und berät die Schulleitung und ggf. die Träger.
  • Die Stadt Bamberg, vertreten durch das Bildungsbüro, bewirbt sich mit der Grundschule Bamberg-Gaustadt und dem Träger der Offenen Ganztagsschule (KoBiS gGmbH) für das Pilotprojekt „Ganztag und Raum“, bei dem vier Projekte bundesweit durch die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft von Architekt:innen und Pädagog:innen bei der Erstellung eines integrierten Raumkonzepts unterstützt werden. Es handelt sich um einen Ganztagsentwicklungsprozess, der Aspekte der Organisations- und Personalentwicklung sowie eine verzahnte Bildung in der Verbindung von formaler, non-formaler und informeller Angebote umfasst. Abgabeschluss für die Bewerbung ist der 31. März 2023. https://www.montag-stiftungen.de/handlungsfelder/paedagogische-architektur/ganztag-und-raum/ausschreibung

 

Rechtliche Rahmenbedingungen: Die Verwaltungsvereinbarung II zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VV II) befindet sich noch immer in Abstimmung. Bisher verfügbar ist das Eckpunktepapier „Landesförderprogramm Ganztagsausbau“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 20. Dezember 2022 (Anhang). Demach wird jeder neu geschaffene Betreuungsplatz für ein Grundschulkind in Bayern zusätzlich zur Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) bzw. dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) gefördert. Diese Investitionskostenförderung wird als Pauschale gewährt: 6.000 Euro pro Platz in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (v.a. Horte), 3.900 Euro pro Platz in einer Kombieinrichtung (Kooperativer Ganztag), 3.000 Euro pro Platz in Angeboten unter Schulaufsicht (offener und gebundener Ganztag; verlängerte Mittagsbetreuung).

 

Weiteres Vorgehen: Das Bildungsbüro erarbeitet bis Juli 2023 ein jährlich fortzuschreibendes Ganztagskonzept für die Stadt Bamberg, das über den Ist-Stand und Prognosen an den einzelnen Schulstandorten informiert, geplante bzw. erforderliche Um-/Ausbaumaßnahmen darstellt und Handlungsempfehlungen für den quantitativen und qualitativen Ausbau formuliert. Das Konzept wird in der Juli-Sitzung des Kultursenats vorgestellt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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