Berichtsvorlage - VO/2023/6251-R7
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulische Integration von geflohenen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 7 Referat für Bildung, Schulen und Sport
- Beteiligt:
- 16 Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Bamberg; 49 Amt für Bildung, Schulen und Sport; 49 Bildungsbüro
- Referent:in:
- Dr. Matthias Pfeufer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Kenntnisnahme
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Mar 9, 2023
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I. Sitzungsvortrag:
Letztmalig wurde am 20. September 2022 über das Thema berichtet (VO/2022/5716-R7). Die Verwaltung nimmt die aktuellen Entwicklungen zum Anlass, erneut den Sachstand zusammenzufassen.
In den Sommerferien 2022 konnten 90 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine das Angebot einer Sommerschule nutzen. Vom 12. August 2022 bis zum 2. September 2022 wurden im Gebäude und auf dem Gelände der ehemaligen Pestalozzischule ganztägig Spracherwerbs- und Freizeitangebote kombiniert. Die Bilanz der Sommerschule fällt durchwegs positiv aus: erkennbare Lernfortschritte bei den Schüler:innen, dankbare Erziehungsberechtigte und eine gelungene Zusammenarbeit der federführenden Organisationen.
Dem „Sommerschulteam“, bestehend aus Mitarbeiter:innen des Lehrstuhls Deutsch als Fremdsprache der Otto-Friedrich-Universität-Bamberg und den Vereinen „Freundschaft kennt keine Grenzen“ und „Freund statt Fremd“, sei an dieser Stelle explizit Dank ausgesprochen. Die Stadt Bamberg hat diese vorbildliche Initiative mit 5.000 € aus dem Unterstützungsfonds kofinanziert.
Gemäß dem Rahmenkonzept „Schulische Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2022/2023“ werden die Grundschulkinder in Regelklassen beschult, in weiterführenden Schulen sind die so genannten Brückenklassen eingerichtet. Aktuell verteilen sich insgesamt 220 Kinder und Jugendliche wie folgt auf die einzelnen Schulen*:
Schulen | gemeldete Schüler:innen |
Domschule Bamberg (Grundschule) | 2 |
Gangolf-Grundschule Bamberg | 6 |
Grundschule Bamberg-Gaustadt | 4 |
Grundschule Bamberg-Hain | 3 |
Grundschule Bamberg Am Heidelsteig | 7 |
Grundschule Bamberg-Kaulberg | 5 |
Kunigunden-Grundschule Bamberg | 1 |
Luitpold-Grundschule Bamberg | 14 |
Martingrundschule Bamberg | 8 |
Rupprecht-Grundschule Bamberg | 11 |
Wunderburgschule Bamberg (Grundschule) | 4 |
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Erlöser-Mittelschule Bamberg | 20* |
Mittelschule Bamberg-Gaustadt | 4 |
Mittelschule Bamberg Am Heidelsteig | 1 |
Hugo-von-Trimberg-Mittelschule Bamberg | 16* |
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Graf-Stauffenberg-Realschule | 15* |
Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule | 14* |
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Clavius-Gymnasium | 1 |
Dientzenhofer-Gymnasium | 1 |
Eichendorff-Gymnasium | 15* |
E.T.A. Hoffmann-Gymnasium | 17* |
Franz-Ludwig-Gymnasium | 15* |
Kaiser-Heinrich-Gymnasium | 11* |
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Maria-Ward-Realschule | 1 |
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Bertold-Scharfenberg-Schule (Privates Förderzentrum) | 3 |
Von-Lerchenfeld-Schule Bamberg (Privates Förderzentrum) | 2 |
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Staatliche Berufsschule II | 18 |
Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten | 1 |
Summe | 220 |
Stand: 3. Februar 2023
* An den mit einem Stern markierten Schulen ist jeweils eine Brückenklasse eingerichtet. An den übrigen weiterführenden Schulen konnte aufgrund der räumlichen Situation keine Brückenklassen eingerichtet werden (vgl. VO/2022/5716-R7).
Seit Mitte Februar 2023 liegt das überarbeitete Rahmenkonzept für das Schuljahr 2023/2024 vor (vgl. KMS vom 13. Februar 2023, Az. SF-BS4400.10/292/1). Entgegen früherer Ankündigungen werden die Brückenklassen im nächsten Schuljahr fortgeführt. Die wichtigsten Neuerungen sollen hier kurz benannt werden:
- „Bis spätestens 2. Mai 2023 spricht die Klassen- bzw. Lehrerkonferenz der Schule, an der die Brückenklasse eingerichtet ist, eine Schullaufbahnempfehlung aus, die (…) nach Maßgabe von Eignung und Leistung der jeweiligen Schülerin bzw. des jeweiligen Schülers erfolgt“ (Rahmenkonzept, S. 5/6).
- „Die Schullaufbahnempfehlung für die Zeit nach dem Besuch der Brückenklasse soll in erster Linie auf Grundlage fundierter Beobachtungen anhand der vorliegenden Einschätzungsbögen (…) getroffen werden“ (ebd. S. 6).
- „Wer bereits im Schuljahr 2022/2023 eine Brückenklasse besucht hat, dem Unterricht in einer Regelklasse aber wegen mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache nicht folgen kann, kann auch im Schuljahr 2023/2024 in einer Brückenklasse beschult werden. Mit hinreichendem Erwerb der deutschen Sprache erfolgt – ggf. während des Schuljahrs 2023/2024 – der Übergang in eine Regelklasse; der Übergang wird in der Regel spätestens zum Schuljahr 2024/2025 erfolgen“ (ebd. S. 7/8).
Aufgrund vieler mit dem neuen Rahmenkonzept verbundener Unwägbarkeiten lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt noch keine validen Aussagen zur schulischen Integration bzw. zur Klassen- und Gruppenbildung im Schuljahr 2023/2024 treffen. Mit den erforderlichen Koordinierung- und Planungsaufgaben ist weiterhin die Steuerungsgruppe Ukraine betraut, in der unter Federführung der Staatlichen Schulämter Vertreter:innen aller Schularten sowie der Schulverwaltung zusammenarbeiten.
Erfreulich ist, dass für die vom Verein Bamberg:UA initiierte Samstagsschule – dabei handelt es sich um muttersprachlichen Unterricht auf Ukrainisch, der mit Deutschunterricht kombiniert wird – ein neuer Ort gefunden werden konnte. Seit dem 14. Januar 2023 findet das immer stärker nachgefragte Angebot in Räumen der Fach- und Berufsoberschule statt. Die vorher genutzten Räume in der ukrainisch griechisch-katholischen Gemeinde in Gaustadt waren zu klein geworden.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
