Beschlussvorlage - VO/2023/6266-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Bamberg hier: Personalwechsel Amtsgericht Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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Mar 2, 2023
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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Mar 29, 2023
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 1.12.2022 teilte der Direktor des Amtsgerichts Bamberg mit, dass das beratende Mitglied Herr Richter am Amtsgericht Matthias Schmolke aufgrund eines Wechsels des Arbeitsbereiches für den Jugendhilfeausschuss nicht mehr zur Verfügung steht.
Mit gleichem Schreiben wird Herr Richter am Amtsgericht Dr. Jürgen Popp als Nachfolger vorgeschlagen.
Die Beendigung der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss ist in Art. 10‚ Abs. 2 AGSG geregelt. Unter anderem ist dies möglich, wenn das Mitglied aus wichtigem Grund seinen Rücktritt erklärt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Es wird vorgeschlagen, dem Wechsel zuzustimmen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
- Der Jugendhilfeausschuss befürwortet das Ausscheiden von Herrn Matthias Schmolke und spricht ihm Dank für seine Tätigkeit aus.
- Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Richter am Amtsgericht Dr. Jürgen Popp als beratendes Mitglied und zum Nachfolger von Herrn Matthias Schmolke zu berufen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
