Beschlussvorlage - VO/2023/6311-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Globalansatz Jugend Ansatz 2023 und Rechnungsergebnis 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Mar 2, 2023
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I. Sitzungsvortrag:
Seit 2021 werden alle Zuschüsse an Einrichtungen und Institutionen im Globalansatz Jugend zusammengefasst. Dies beinhaltet sowohl Pflichtaufgaben, bedingt freiwillige Leistungen als auch freiwillige Zuschüsse. Im Sitzungsvortrag VO/2022/5169-51 wurde am 10.02.2022 im Jugendhilfeausschuss darüber berichtet und das Vorgehen in 2022 beschlossen. Die konkrete Verteilung der Mittel 2022 erfolgte mit Beschluss VO/2022/5594-51 im Jugendhilfeausschuss am 07.07.2022 und mit Beschluss VO/2022/6067-51 im Jugendhilfeausschuss am 25.11.2022.
Das Rechnungsergebnis 2022 kann der Anlage entnommen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass der vorgesehene Ansatz für das Projekt „Schüler.Bilden.Zukunft“ in Höhe von 5.000 € durch Referat 7 nicht verausgabt wurde. Das Familienspielfest konnte 2022 nach dem Corona bedingten Ausfall in 2021 wieder stattfinden. Zudem konnte erneut eine Vielzahl der im Globalansatz 2022 nicht berücksichtigten Anträge über die Unterstützungsfonds abgebildet werden.
Neu aufgenommen im Globalansatz Jugend wurde die Umsetzung des Projektes „Jugend entscheidet“.
Ansonsten bleibt im Haushaltsjahr 2023 die in 2021 vorgenommen Zuordnung der unterschiedlichen Zuschüsse zum Globalansatz Jugend unverändert. Der zur Verfügung stehende Betrag in Höhe 666.000 € aus 2022 wird in 2023 beibehalten. Dieser Betrag steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe.
Aufgrund des unterschiedlichen Verpflichtungsgrades der Aufgaben und Förderungen (Pflicht-, bedingt oder rein freiwillig) schlägt das Stadtjugendamt folgende Priorisierungsfolge der Förderungen und Bezuschussung vor:
Priorität 1: Pflichtaufgaben bzw. bedingt freiwillige Leistungen, bei denen ein Vertrag bzw. ein Stadtratsbeschluss vorliegt. (Abschlags-)Zahlungen sind fristgerecht zu leisten.
Priorität 2: Anträge/Projekte, die dazu dienen eine Aufgabe zu erfüllen, für die der Bund und/oder der Freistaat als Drittmittelgeber eine anteilige Förderung in Abhängigkeit zur Kommune bereitstellt. (Abschlags-)Zahlungen sind fristgerecht zu leisten.
Priorität 3: Gemeinsame Projekte mit dem Landkreis Bamberg - Stadt und Landkreis finanzieren die Aufgaben gemeinsam.
Priorität 4: Alle sonstigen Anträge/Projekte, die als rein freiwillig zu kategorisieren sind.
Zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Verteilung des Globalansatzes Jugend im Jahr 2023 werden alle bisherigen Zuschussempfänger über die Antragsstellung mit Frist 31.05.2023 informiert. Zuschussempfänger der Priorität 1 und 2 werden zur konkreten Bezifferung des Zuschusses für 2023 mit gleicher Frist aufgefordert – sofern dies nicht bereits bei der Beantragung von Drittmitteln erfolgt ist oder in einem bestehenden Vertrag festgeschrieben ist.
Für den jährlich neu zu schließenden Vertrag über die Spielmobilsaison (Beginn 01.03.) hat der Träger mit Schreiben vom 31.01.2023 (siehe Anlage) für das Jahr 2023 einen Betrag von 79.000 € beantragt. Zum bisherigen Betrag von 51.130 € würde dies eine Steigerung von 27.870 € bzw. 54,5 % bedeuten. Eine Kostenmehrung in dieser Dimension ist ggf. aufgrund des dargelegten Aufwands nicht auszuschließen, jedoch wegen Vergaberecht auszuschreiben.
Um die Vorbereitungen der Saison 2023 rechtzeitig beginnen zu können, ist ein Vertragsschluss bereits jetzt notwendig. Die hierfür benötigte Einzelgenehmigung wurde bereits bei der Regierung von Oberfranken beantragt. Die beantragte Erhöhung kann ohne Ausschreibung jedoch um max. bis zu 10 % erfolgen. Der Gesamtbetrag 2023 für das Spielmobil beträgt daher 56.240 €.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
- Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die bisherigen Empfänger der Zuwendungen über die Voraussetzung 2023 zu informieren, eingehende Anträge zu prüfen und die Entscheidung darüber für die kommenden Sitzungen vorzubereiten. (Abschlags-)Zahlungen für Zuwendungen der Priorität 1 und 2 sind fristgerecht zu leisten.
- Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Verein Chapeau Claque e.V. einen Vertrag über die Spielmobilsaison 2023 – vorbehaltlich der Einzelgenehmigung durch die Regierung von Oberfranken – abzuschließen. Der Zuschuss i.H.v. 56.240 € aus dem Globalansatz Jugend 2023 wird damit fest gebunden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Dienstleistung Spielmobil für die Saison 2024 auszu schreiben.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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203,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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107,5 kB
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