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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/6344-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Rundschreiben vom 14.12.2022 wurden die neuen Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Landkreistages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII veröffentlicht (Anlage 1). Diese werden in Bayern als feste Bezugsgröße für die Pflegegeldfestsetzung angesehen.

 

Das Jugendamt der Stadt Bamberg gewährt auf Grundlage des Jugendhilfeauschussbeschlusses vom 10.02.2022 aktuell folgende monatliche Pflegegeldpauschalen:

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

0 6. Lebensjahr

286,50 € x 2 = 573,00 €

350,00 €

923,00 €

7.- 12. Lebensjahr

345,50 € x 2 = 691,00 €

350,00 €

1.041,00 €

ab 13. Lebensjahr

423,50 € x 2 = 847,00 €

350,00 €

1.197,00 €

 

Die Empfehlungen sehen ab dem 01.01.2023 nachfolgende monatliche Pflegegeldzahlungen vor:

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

Erhöhung

0 6. Lebensjahr

312 x 2 = 624

350,00 €

974,00 €

+ 51,00 €

7.- 12. Lebensjahr

377 x 2 = 754

350,00 €

1.104,00 €

+ 63,00 €

ab 13. Lebensjahr

463 x 2 = 926

350,00 €

1.276,00 €

+ 79,00 €

 

Die Änderung betrifft dabei den in der Pflegepauschale enthaltenen Unterhaltsbedarf und resultiert aus der zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Änderung der Mindestunterhalts-verordnung des Bundes.

 

Zum Stichtag 01.01.2023 wird vom Stadtjugendamt Bamberg für insgesamt 43 Pflegekinder Jugendhilfe in Form der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII geleistet. Hiervon sind 41 Pflegekinder bei Familien in der Stadt Bamberg sowie 2 Pflegekinder bei Familien außerhalb der Stadt Bamberg untergebracht. Die Höhe der Pflegegeldpauschale richtet sich dabei stets nach den Richtlinien am Wohnort der Pflegeeltern.

Unter Umsetzung einer Erhöhung der Pflegepauschalen zum 01.01.2023 ergeben sich entsprechend einer von hier vorgenommenen Hochrechnung bei den aktuellen Fallzahlen geschätzte Mehrkosten von insgesamt 32.772,00 € im aktuellen Haushaltsjahr.

 

Im Hinblick auf die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts der Pflegekinder wird aus Sicht der Verwaltung eine Umsetzung der Empfehlungen wie oben beschrieben vollumfänglich befürwortet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Unterbringung in einer Pflegefamilie - neben dem Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in einem Familienverband - weitaus kostengünstiger ist als eine vergleichbare Heimunterbringung.

 

Zudem sind aktuell in 19 der 41 Jugendhilfefälle andere Jugendämter zur Kostenerstattung gemäß § 89a SGB VIII gegenüber der Stadt Bamberg verpflichtet, wodurch die Mehrkosten in knapp der Hälfte der Fälle durch Kostenerstattungen bereits wieder ausgeglichen werden.

 

Als weitere Änderung wurde Punkt 2.5 der Richtlinien ersatzlos gestrichen, welcher den Kostenbeitrag bei eigenem Einkommen der jungen Menschen betraf. Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe“ am 28.12.2022 ist eine Kostenheranziehung von jungen Menschen aus ihrem Einkommen für die Zeit ab dem 01.01.2023 in der Jugendhilfe nicht mehr vorgesehen. Vielmehr steht ihnen das erzielte Einkommen ab Januar 2023 vollständig selbst zu. Damit entfällt auch die Notwendigkeit der Regelung aus Punkt 2.5 zum Umgang mit der bislang bestehenden Kostenbeitragspflicht.

 

Ein Entwurf der geänderten Pflegegeldrichtlinien ist als Anlage 2 beigefügt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Von den Ausführungen wurde Kenntnis genommen.

 

  1. Die Richtlinien der Stadt Bamberg für die Vollzeitpflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII werden zum 01.01.2023 in der von der Verwaltung des Stadtjugendamtes als Entwurf beigefügten Fassung beschlossen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 32.772,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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