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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/6590-38

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Beratungsfolge

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  1. Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 08.03.2023 (Anlage 1) beantragte die Stadtratsfraktion GRÜNES BAMBERG

 

-  einen Sachstandsbericht über das Pilotprojekt „Gelbe Tonne Wildensorg“;

 

-  einen zeitlichen und örtlichen Ausblick auf weitere Einführungsgebiete der gelben Tonne;

 

-  einen Bericht über die Einführungsmöglichkeiten einer „Wertstofftonne“ in Bamberg.

 

1. Sachstandsbericht über das Pilotprojekt „Gelbe Tonne Wildensorg“

 

Der Mobilitätssenat hat am 08.02.2022 die testweise Einführung der gelben Tonne beschlossen. Mit den Dualen Systemen wurde daraufhin im Zuge der Verhandlungen zur Abstimmungsvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2025 die testweise Einführung der gelben Tonne in Wildensorg ausgehandelt.

 

Nach Vorgesprächen am 10.08.2022 mit der Firma BellandVision als den für Bamberg zuständigen gemeinsamen Vertreter der Dualen Systeme und der von dieser für die Erfassung der Leichtverpackungen beauftragte Firma Remondis sowie dem Bürgerverein Wildensorg mit seiner Vorsitzenden wurde die Öffentlichkeit sowohl über den Bürgerverein Wildensorg als auch die Presse (Bericht im Fränkischen Tag am 02.12.22), den Internetauftritt der Stadt Bamberg sowie über das Rathaus-Journal im Vorfeld über das geplante Pilotprojekt umfassend informiert.

 

Die Firma Remondis verteilte die gelben Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 120 l in Wildensorg bis Mitte Dezember 2022 und informierte die Bürgerschaft zudem nochmals über einen den Tonnen beigefügten Infoflyer (siehe Anlage 2).

 

Am 19.04.2023 trafen sich Vertreter der Fa. Remondis, sowie des Bürgervereins Wildensorg und des Klima- und Umweltamtes für ein erstes Feedback-Gespräch.

 

Die Fa. Remondis erklärte hierbei, dass es von ihrer Seite keine organisatorischen Probleme bei der Leerung gäbe. Ihre Lkws seien so ausgestattet, dass sowohl eine Verladung von gelben Säcken als auch von gelben Tonnen möglich sei.

 

Der Fremdstoffanteil sei bislang sehr gering. Da in Wildensorg überwiegend Einfamilienhäuser stünden und das Abstellen der Tonnen auf relativ großzügigen Grundstücken unproblematisch sei, seien die verteilten 120 l-Tonnen für einen 3-/4-Personenhaushalt meist ausreichend.

 

Von den ca. 300 Haushalten in Wildensorg, die die gelben Tonnen erhielten, habe es lediglich von 14 Haushalten eine Anfrage für eine Zweittonne gegeben.

 

 

Die Vorsitzende des Bürgervereins Wildensorg, Fr. Hoh, teilte mit, dass bisher keine Beschwerden von Bürger/innen bei ihr eingegangen seien.

 

Auch beim Klima- und Umweltamt sind bislang keinen größeren Beschwerden eingegangen.

 

Sowohl der Bürgerverein als auch die Firma Remondis erklärten, dass aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit die Eröffnung einer Wahlmöglichkeit zwischen einer 120 l-Tonne und einer 240 l-Tonne wünschenswert wäre.

 

Von Seiten des Klima- und Umweltamtes wurde darauf hingewiesen, dass dies bei den Vertragsverhandlungen von den Dualen Systemen vehement abgelehnt wurde, so dass dem nicht nachgekommen werden kann. Begründet wurde dies von den Dualen Systemen damit, dass für einen 4-Personen Haushalt unter Zugrundelegung von einem durchschnittlichen Anfall von 15 l Leichtverpackungen pro Person und einer 14-tägigen Leerung eine 120 l Tonnen ausreichend sei.

 

 

Erstes Resümee:

 

Bei Wildensorg handelt es sich aufgrund seiner Struktur und Bebauung nach einer ersten Bilanz des Klima- und Umweltamtes um einen für das Modell „Gelbe Tonne“ bestens geeigneten Stadtteil.

 

 

2. Zeitlicher und örtlicher Ausblick auf weitere Einführungsgebiete der Gelben Tonne

 

Da die Testphase erst wenige Monate läuft, kann eine fundierte Auswertung des Pilotprojekts und Empfehlung über eine evtl. zeitliche und örtliche Ausweitung durch die Verwaltung derzeit noch nicht erfolgen. Es darf darauf hingewiesen werden, dass diese aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen auch frühestens ab 2026 überhaupt möglich wäre.

 

Es wird daher vorgeschlagen - wie im Senat am 08.02.2022 beschlossen – nach längerer Laufzeit der Testphase frühestens in 2024 einen erneuten Sachstandsbericht zu geben und in diesen Empfehlungen der Verwaltung zum Abschluss der dann neuen Verträge mit dem Dualen System einfließen zu lassen.

 

 

3. Einführungsmöglichkeiten einer „Wertstofftonne“ in Bamberg

 

Während für die Erfassung und Verwertung der Leichtverpackungen die Dualen Systeme verantwortlich sind, liegt die Verantwortung für die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie z.B. Haushaltsgegenständen oder Spielzeug aus Kunststoff bei den Kommunen.

 

Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kann gemäß § 22 Abs. 5 VerpackG mit den Systemen im Rahmen der Abstimmung vereinbaren, dass Nichtverpackungsabfälle aus stoffgleichen Kunststoffen oder Metallen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, gemeinsam mit den Verpackungsabfällen mit einer einheitlichen Wertstoffsammlung erfasst werden.


Die Einzelheiten der Durchführung der einheitlichen Wertstoffsammlung (Art und Größe der Sammelbehälter, Häufigkeit und Zeitraum der Behälterleerung, Ausgestaltung der Sammlung) können der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und die Systeme im Rahmen ihrer jeweiligen Entsorgungsverantwortung näher ausgestalten.

 

Die Firma BellandVision als für Bamberg zuständiger gemeinsamer Vertreter der Dualen Systeme steht einer Öffnung des Systems für die Miterfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen grundsätzlich positiv gegenüber.

 

In Bayern wird eine gemeinsame Erfassung von Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen derzeit in der Stadt Augsburg (Wertstofftonne seit 2020), der Stadt Aschaffenburg (Wertstofftonne seit 2023) und dem Landkreis Miltenberg (Wertstoffsack) praktiziert. In der Stadt München soll im Rahmen eines Pilotversuchs die Wertstofftonne ab 2024 getestet werden.

 

Frühest möglicher Zeitpunkt für die Einführung einer Wertstofftonne in Bamberg wäre im Rahmen der neuen Abstimmungsverhandlungen mit den Dualen Systemen ab 2026.

 

Da verschiedene Modelle der Ausgestaltung möglich sind wie z.B. die Vereinbarung einer gemeinsamen Wertstofftonne, die durch die Systembetreiber bewirtschaftet wird oder ein Gebietsteilungsmodell sind Aussagen über evtl. entstehende Kosten (noch) nicht möglich.

 

 Nachdem die Dualen Systeme nur für die Kosten der Verpackungsabfälle aufkommen müssen und der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, wie eingangs dargelegt, für die stoffgleichen Nichtverpackungen zuständig ist, wären detaillierte Untersuchungen und Erhebungen durch Bamberg Service in Hinblick auf die Auswirkungen verschiedener Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Wertstofftonne auf den Gebührenhaushalt zu prüfen. Hier sollten sich auch die Erfahrungswerte anderer Kommunen einfließen.

 

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind nach § 20 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet Kunststoffabfälle getrennt zu sammeln. Zwischen dem Klima- und Umweltamt und Bamberg Service fanden bereits erste Gespräche zur Umsetzung statt.

 

Um dieser gesetzlichen Pflicht nachzukommen, wäre es neben der Einführung einer Wertstofftonne grundsätzlich auch möglich, ein eigenes Erfassungssystem des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu installieren, indem z.B. eine getrennte Erfassung der Kunststoffabfälle im Rahmen der Sperrmüllsammlung erfolgt oder auf dem Wertstoffhof Möglichkeiten der Sammlung im sogenannten Bringsystem für die Kunststoffabfälle geschaffen werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung mit einer Untersuchung und Beurteilung der verschiedenen Erfassungsmöglichkeiten von stoffgleichen Nichtverpackungen auch in Hinblick auf die Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt zu beauftragen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

  1. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Mobilitätssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt über das Pilotprojekt „Gelbe Tonne“ in Wildensorg im Jahr 2024 erneut zu berichten.

 

  1. Der Mobilitätssenat beauftragt die Verwaltung mit einer Untersuchung und Beurteilung der verschiedenen Erfassungsmöglichkeiten von stoffgleichen Nichtverpackungen auch in Hinblick auf die Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt.

 

  1. Der Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 08.03.2023 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.


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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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