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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2021/4751-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Antrag vom 12. Juli 2021 bittet die CSU-BA-Stadtratsfraktion um einen ausführlichen Bericht zur Situation an der Grundschule Bamberg-Gaustadt.

 

Die Verwaltung nimmt zu den aufgeworfenen Aspekten wie folgt Stellung:

 

  1. Haushaltsmittel für den Umbau im Haushalt 2020

 

Im Jahr 2019 wurden verschiedene Szenarien zur räumlichen Erweiterung der Schule durchkalkuliert. Hierbei wurde festgestellt, dass der Umbau bzw. die Umnutzung vorhandener Räume (z.B. EDV-Raum) und ggf. die Aufstellung von Containern die mit Abstand kostengünstigste Lösung sind. Nach intensiven Gesprächen zwischen der Schulverwaltung und der Schulleitung wurde auf die Aufstellung von Containern zugunsten einer weiteren Optimierung der Nutzung vorhandener Räume verzichtet.

Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 € waren im Haushalt 2020 für die Maßnahme an der Schule in Gaustadt nicht vorgesehen. Richtig ist, dass die Mittel auf der HSt. 20000.94070 „Sonderkontingent Mittagsbetreuung“ von 50.000 € auf einmalig 500.000 € angehoben wurden. Diese Mittel standen allgemein für den Ausbau im Bereich ganztägiger Bildung und Betreuung zur Verfügung. In 2020 nicht verbrauchten Haushaltsmittel stehen im Budgetring 408 zur Verfügung und wurden in voller Höhe in die Haushaltsjahre 2021 und 2022 als Reste übertragen.  

Die Finanzierung der verbliebenen Maßnahmen (Umbau und Umnutzung der Bestandsräume) ist über den Globalbetrag „Bauunterhalt Schulen“ (HSt. 20000.50300) bzw. „Bauwendungen Schulen“ (HSt. 20000.94000) erfolgt.

 

  1. Vorstellung der offenen Ganztagsschule (OGS) an der Grundschule Gaustadt und weitere Perspektiven

 

Die Schulleiterin, Frau Susanne Dörfler, wird in der Sitzung mündlich über die Einführung der OGS zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 und die weiteren Perspektiven berichten.

 

 

 

 

  1. Darlegung der baulichen und räumlichen Situation in der Grund- und Mittelschule Gaustadt

 

Um sich vor Ort ein Bild zu verschaffen, fand am 11. Februar 2022 ein Ortstermin mit der Schulleitung statt. Von Seiten der Verwaltung nahmen das Immobilienmanagement und die Schulverwaltung teil. Dabei wurden verschiedenen Szenarien besprochen.

Je nach schulischem Bedarf ist grundsätzlich eine Erweiterung der Unterrichtsflächen durch Containerstellung, Umbau der Hausmeisterwohnung oder Ausbau des Dachgeschosses langfristig möglich. Ein Zeitplan zum Umbau kann erst ermittelt werden, wenn feststeht, welche Flächen benötigt und welche Maßnahme umgesetzt werden sollen bzw. können.

Vor weiteren Planungen, Kostenberechnungen und Zeitachsen, sind von Seiten der Verwaltung die entsprechenden kurzfristigen, mittel- und langfristigen Raumbedarfe zu definieren und entsprechende Absprachen mit der Regierung zu treffen.

 

  1. Schulweg vom Megalith-Gelände zur Grundschule

 

Für eine zusätzliche Schulwegverbindung zwischen dem Megalith-Gelände und der Gaustadter Grundschule gibt es dem Grunde nach eine Führungsvariante südlich der Brauerei sowie eine zweite Variante durch das künftige Baugebiet Heidengasse mit zwei Untervarianten der Weiterführung durch die Leichtschen Felder.

 

Allen diesen Varianten ist gemein, dass sie über private Grundstücke verlaufen und sich die Grundstücksverhandlungen bislang schwierig gestaltet haben. Nichtsdestotrotz wird die Stadtverwaltung auch bei diesem Thema in ihren Bemühungen nicht nachlassen.

 

  1. Erster Zwischenbericht im 2. Halbjahr 2021

 

Aufgrund des Corona-bedingten Ausfalls der für November 2021 geplanten Sitzung des Kultursenats erfolgt der Zwischenbericht erst im 1. Quartal 2022. Selbstverständlich wird über die weitere Entwicklung berichtet.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Antrag der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 12. Juli 2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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