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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2021/4836-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 17.11.2021 übergebenen Unterlagen, eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2022 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittelanforderungen für das Haushaltsjahr 2022, die nach Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt eingegangen sind („Nachschiebeliste“), wird verwiesen.

 

Zu diesem Einzelplan liegen folgende Anträge vor:

-          Ein gemeinsamer Antrag der CSU-BA-Stadtratsfraktion, der SPD-Stadtratsfraktion, der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion sowie der BBB-Stadtratsfraktion vom 26.10.2021 zur Franz-Fischer-Brücke.

Die Mittel zur Weiterführung der Planungen und der baulichen Umsetzung sind im Haushalts­entwurf berücksichtigt.

-          Ein Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.09.2021 und ein Antrag der CSU-BA-Stadtrats­fraktion vom 11.10.2021 zum Volkspark.

Für die einzuleitenden Planungsleistungen sind die notwendigen Haushaltsmittel veranschlagt.

-          Ein Antrag der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 31.10.2021 zur Sanierung bestehender Rad­wege.

Die Verwaltung schlägt vor, bei der HSt. 63000.96000 „Fahrradwegenetz“ einen Teilbetrag von 50.000 € durch einen Haushaltsvermerk für die Sanierung bestehender Radwege zu reservieren.

-          Ein Antrag der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 11.04.2021 zur Quartiersgarage im Sand, zu dem die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt:

Bereits in den Vorbereitenden Untersuchungen "Sand" (2006) wird als Sanierungsziel die Errichtung von Quartiersparkierungsanlagen auf privatem und öffentlichem Grund formuliert. Eine stufenweise Reduzierung von Stellplätzen im öffentlichen Raum soll angestrebt werden. Leider ist es bisher nicht gelungen, im Sanierungsgebiet Sand Quartiersstellplätze zu verwirk­lichen.

Mit dem Erwerb des Anwesens Ottoplatz 1a besteht nun erstmals die Chance, auf dem ca. 1.400 qm großen Grundstück eine Quartiersparkierungsanlage zu errichten.

Weiteres Vorgehen:

Auf dem Areal sind grundsätzlich verschiedene Formen zur Errichtung einer Quartiers­parkierungsanlage denkbar. Um genaue Größenordnungen benennen zu können, müssen zuvor entsprechende Fachplanungen eingeholt werden. Wie viele Stellplätze in welcher Form auf dem Areal realisierbar sind, hängt vom Ergebnis der Machbarkeitsprüfungen ab und kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.

Die Mittel zur Weiterführung der Planungen sind im Haushaltsansatz berücksichtigt worden, um das Thema der Schaffung von Quartiersstellplätzen im Sand voranzubringen.

Wenn die entsprechenden Fachplanungen vorliegen, wird erneut berichtet werden.

-          Ein Antrag der AFD vom 27.08.2021 zum Thema „Baumbepflanzung an der Promenade und der Langen Straße“. Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Lange Straße

Im Bereich der Langen Straße ist derzeit eine klassische, erdgebundene Baumpflanzung nicht möglich, da sich zu viele Ver- und Entsorgungsleitungen in der Straße befinden. Insbesondere liegt auf beiden Seiten der Langen Straße durchgängig vom Schönleinsplatz bis zum Grünen Markt eine Gasleitung im Boden, zu der Baumpflanzungen mindestens 5 m Abstand einhalten müssen. Diese bestehenden Leitungstrassen verunmöglichen leider erdgebundene Baum­pflanzungen beidseits der Langen Straße.

Promenade

Im Bereich der südlichen Promenade ist aufgrund der bestehenden Leitungstrassen nur eine Fortsetzung der bestehenden Baumreihe vom Rondo-Kiosk in Richtung Rathaus am ZOB möglich. In diesem Bereich befindet sich lediglich eine Wasserleitung am Fahrbahnrand, die mit Hilfe einer Wurzelschutzfolie zu den Baumneupflanzungen dauerhaft abzuschotten wäre.

In derselben Sitzung des Finanzsenates wird die Vorlage VO/2021/4607-61 behandelt, welche den Sonderfonds „Innenstädte beleben“ zum Gegenstand hat. Darin wird u.a. zum Beschluss vorge­schlagen, die Vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet „Tor zur südlichen Kern­stadt“ im Sonderfonds zu finanzieren (vgl. auch VO/2018/2177-61), welches dann Förderungs­aussichten für die Umgestaltung der südlichen Promenade eröffnet. Eine solche Aufwertung schließt dann die Baumpflanzungen mit ein.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Dem Entwurf des Einzelplanes 6 des Vermögenshaushaltes 2022 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse über die Anträge der Fraktionen sowie über die „Nachschiebeliste“ der Verwaltung zugestimmt.
  2. Der gemeinsame Antrag der Stadtratsfraktionen CSU-BA, SPD, FW-BuB-FDP sowie BBB vom 26.10.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
  3. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.09.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
  4. Der Antrag der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 11.10.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
  5. Für die HSt. 63000.96000 „Fahrradwegenetz“ wird folgender Haushaltsvermerk beschlossen:

„Davon sind 50.000 € für die Sanierung bestehender Radwege zu verwenden.“

  1. Der Antrag der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 31.10.2021 ist damit geschäftsordnungs­gemäß behandelt.
  2. Der Antrag der FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 11.04.2021 ist damit geschäftsordnungs­gemäß behandelt.
  3. Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, für den Bereich südliche Promenade die angedachten Maßnahmen zu den Baumpflanzungen in die Planung zur Umgestaltung mit einzubeziehen.
  4. Der Antrag der AFD vom 27.08.2021 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
  5. Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung aufgrund der Haushaltskonsolidierung bzw. der finanziellen Lage der Stadt Bamberg nicht erfolgen.

 

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Anlagen

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