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Förderung von Lastenrädern, Lastenpedelecs und Fahrradanhängern im privaten Einsatz in der Stadt

Das städtische Klima- und Umweltamt bezuschusst den Kauf von Lastenfahrrädern und Radanhängern. Dadurch soll der Radverkehrsanteil in der Stadt erhöht, die Luftqualität verbessert und die Lärmbelastung reduziert werden.

Stadt fördert wieder den Kauf von Lastenfahrrädern und Radanhängern

Vom 1. April bis 30. Juni 2023 können Förderanträge eingereicht werden. Sämtliche Anträge, die den Vorgaben entsprechen und fristgerecht bis spätestens am 30.06.2023 eingegangen sind, gelangen in einen Lostopf. Es wird solange gelost, bis die zur Verfügung stehende Fördersumme ausgeschöpft ist. Zu beachten sind folgende Informationen, die in den Förderrichtlinien festgeschrieben sind:

Gegenstand der Förderung

  • Gefördert wird die Anschaffung eines serienmäßigen Neufahrzeuges von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtigen Lastenpedelecs bis 45 km/h, die mindestens eine Lasten-Zuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen und damit auch mehr Ladevolumen bzw. –gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.
  • Nicht förderfähig sind Fahrzeuge, die für den gewerblichen Personentransport konzipiert sind, wie bspw. (E-)Rikschas. Auch vom Hersteller zu Therapie-, Veranstaltungs- und Sportzwecken konstruierte Fahrzeuge (z.B. Tandems, Therapieräder, sog. Bier-Bikes) sind nicht förderfähig.
  • Achtung: Der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Bamberg liegen. Zudem muss der Antrag vor der Bestellung bzw. Kauf gestellt werden. Nachträglich kann der Zuschuss nicht gewährt werden. Die Stadt übernimmt 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1000 Euro bei Lastenfahrrädern. Bei muskulär betriebenen Lastenrädern beträgt der Zuschuss maximal 500 Euro. Fahrradanhänger können mit bis zu 250 Euro bezuschusst werden. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Mittelfreigabe im Haushalt.
  • Die Lastenfahrräder und –pedelecs müssen speziell für den Transport von zusätzlichen Personen und Lasten konstruiert sein, d.h. eine zusätzliche, fest installierte Transportfläche bzw. Transportkiste aufweisen.
  • Zudem werden Fahrradanhänger, die für den Transport von Lasten und/oder Kindern mit einer Mindestzuladung von 25 kg zugelassen sind, gefördert.

Förderfähige Nutzung

  • Die geförderten Fahrzeuge müssen für die Dauer der Zweckbindungsfrist für private Zwecke in der Stadt Bamberg genutzt werden.

Zweckbindungsfrist

  • Die Haltedauer der geförderten Fahrzeuge beträgt 24 Monate, d.h. innerhalb dieses Zeitraums hat eine zuwendungszweckentsprechende Nutzung der Fahrzeuge durch den Antragstellenden zu erfolgen.

Art und Umfang der Förderung

  • Die Höhe der Zuwendung beträgt
    • für rein muskulär betriebene Lastenräder 25 % der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), max. jedoch 500,00 €;
    • für batterieelektrisch unterstützte Lastenpedelecs 25 % der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), max. jedoch 1.000,00 €,
    • für Fahrradanhänger, die für den Transport von Lasten und/oder Kinder mit einer Mindestzuladung von 25 kg zugelassen sind, 25 % der Netto-Anschaffungskosten (Gesamtkosten abzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer), max. jedoch 250,00 €.
  • Je Antragstellendem sowie je Haushalt ist maximal ein Fördergegenstand (entweder Fahrzeug oder Fahrradanhänger) förderfähig.

Antragsberechtigte

  • Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Bamberg, die im Haushalt über maximal ein Kraftfahrzeug verfügen.

Antragstellung vor Kauf bzw. Maßnahmenbeginn

  • Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Der Antrag muss also vor Abschluss des Kaufvertrags für das gewünschte Fahrzeug gestellt werden. Nachträglich kann der Zuschuss nicht gewährt werden. Des Weiteren darf der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Übersendung des Bewilligungsbescheides erfolgen.

Erforderliche Nachweise

  • Als Nachweise sind die Erteilung der Erlaubnis zu einer Abfrage im Melderegister (MESO), zu einer Abfrage beim Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle der Stadt Bamberg und ein verbindliches Angebot für das zu fördernde Fahrzeug bzw. den zu Fahrradanhänger einzureichen.

Vollständigkeit des Antrags, Einreichung

  • Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an Stadt Bamberg, Klima- und Umweltamt, Michelsberg 10,96049 Bamberg oder an der Infothek des Rathauses am ZOB, Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg, per Post oder persönlich einzureichen.

Frist

  • Anträge können jeweils vom 01.04. bis 30.06. des jeweiligen Haushaltsjahres eingereicht werden. Eingereicht ist der Antrag an dem Tag, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist.

Antragsprüfung, Losverfahren

  • Die ausgelosten Antragstellenden erhalten einen Bewilligungsbescheid, der Auflagen und Befristungen enthalten kann. Die Beschaffung des Fahrzeugs sowie der Abruf der Mittel müssen innerhalb von drei Monaten ab Bestandskraft des Bewilligungsbescheids erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung dieser Frist möglich, sofern ein schriftlicher Antrag rechtzeitig vor Fristablauf eingegangen ist. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss.

Ausschluss der Doppelförderung, Subsidiarität

  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass für das geplante Vorhaben keine Förderung nach anderen Zuschuss-Programmen z.B. des Bundes bzw. des Landes Bayern beantragt bzw. erhalten worden sein darf und auch in Zukunft kein weiterer Antrag auf öffentliche Förderung für dieselbe Maßnahme gestellt werden darf.

Auszahlungsvoraussetzungen

  • Nach Abschluss des Kaufvertrags ist eine Kopie desselben inklusive einer Kopie der Kassenquittung des Händlers oder die Kopie eines Überweisungsträgers oder eines Kontoauszugs unverzüglich bei der Stadt Bamberg vorzulegen.


Freie Lastenräder für Bamberg

Die Idee, freie Lastenräder für Bamberg anzuschaffen, entstand durch kontakt – Das Kulturprojekt. Durch den kostenfreien Verleih stehen die Lastenräder zum Ausprobieren zur Verfügung und sind Multiplikator für die Nutzung von Lastenfahrrädern in Städten.

Von städtischer Seite aus sind zwei (Lore und Hans) der insgesamt vier Lastenräder teilfinanziert worden. Diese stehen der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung.