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Inhalt

Was ist Bürgerbeteiligung?

Die Stadt Bamberg ist der festen Überzeugung, dass Bürgerschaft, Verwaltung und Kommunalpolitik bei stadtrelevanten Themen zusammenarbeiten sollen und müssen. Deshalb gibt es zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen, mehr und neue Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Gemeinsam können Anregungen und Kritik formuliert, Ideen und Lösungen entwickelt werden.

  • Mehr Bürgerbeteiligung bedeutet mehr gelebte Demokratie.
  • Die Expertise der Bürgerinnen und Bürger hilft dem Stadtrat bei seinen Entscheidungen.
  • Bürgerbeteiligung schafft Transparenz, Entscheidungen werden besser nachvollziehbar.

Leitlinien zur Bürgerbeteiligung schaffen den Rahmen für den Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft. Die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung werden zeitnah erarbeitet, und legen die Spielregeln für alle fest. Z. B.: Wer kann Themen für eine informelle Bürgerbeteiligung einreichen? Wer wählt die Themen aus? Wie ist der genaue Ablauf? Was passiert mit den Ergebnissen?

So haben alle Bürgerinnen und Bürger die Gewissheit, dass

  • die Regeln für Bürgerbeteiligung zuverlässig eingehalten werden.
  • jeder seine Meinung sagen kann und konstruktive Äußerungen ernst genommen werden.
  • Bürgerbeteiligungen immer ergebnisoffen durchgeführt werden.
  • die Empfehlungen der Bürgerinnen und Bürger von den Stadträten berücksichtigt werden.
  • die Entscheidung des Stadtrats transparent und verständlich dargestellt ist – umso mehr, falls sie von den Empfehlungen der Bürgerschaft abweicht.

Schematischer Ablauf einer Bürgerbeteiligung

  1. Auswahl des Themas für eine Bürgerbeteiligung.
  2. Information der Bürgerschaft über das Thema und die Möglichkeiten der Beteiligung.
  3. Dialog mit der Bürgerschaft.
  4. Veröffentlichung der Ergebnisse, gegebenenfalls Abschlussveranstaltung.

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden von der Verwaltung. Der Stadtrat bezieht die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in seine Entscheidung ein. Die endgültige Entscheidung kann von den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung abweichen.