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Ungebündeltes Grüngut wird nicht abgeholt

Erneuter Appell von Bamberg Service zu regelkonformer Bereitstellung von Grüngutabfällen

Bamberg Service erneuert seine ausdrückliche Bitte, Grüngutabfälle zu zerkleinern und zu bündeln: Das zur Abholung bereitgelegte Grüngut muss auf maximal einen Meter Länge geschnitten und gebündelt wurde, darf also keineswegs lose zur Abholung gegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „Grüngut-Berge“, die nicht regelkonform nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung bereitstehen, in diesem Herbst nicht mitgenommen werden. Diese müssen danach in Eigenleistung entsorgt werden.

Bei der diesjährigen herbstlichen Grüngutabfuhr stehen die Mitarbeitenden von Bamberg Service noch mehr als in früheren Jahren vor regelrechten „Bergen“ von Grüngutabfällen, die weder kleingeschnitten und gebündelt noch in Säcken am Straßenrand abgelagert werden. Eine satzungskonforme Grüngutabfuhr ist unter diesen Umständen nicht mehr möglich. Unmittelbare Konsequenz: Alle Grüngutbereitstellungen, die nicht den Regeln der städtischen Abfallwirtschaftssatzung entsprechen, werden in diesem Jahr nicht durch Bamberg Service abgeholt und entsorgt.

Für die Abfuhrbezirke 9-12, in denen ab der kommenden Woche die Abholung durchgeführt wird, erneuert Bamberg Service den dringenden Appell für eine regelkonforme Bereitstellung. Andernfalls bleiben auch in diesen Bezirken die „Grüngut-Berge“ liegen.

Abfuhrbezirk 9:        Montag, 27.10.2025

Abfuhrbezirk 10:      Mittwoch, 29.10.2025

Abfuhrbezirk 11:       Montag, 03.11.2025

Abfuhrbezirk 12:      Mittwoch, 05.11.2025

23.10.2025