Parkausweise für Menschen mit Behinderung und Hauptwohnsitz in Bamberg
Die Erteilung von Parkerleichterungen ist abhängig von der Art der Behinderung. Für die Feststellung der Behinderung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig.
Der Antrag kann formlos per E-Mail (verkehrsbehoerde@stadt.bamberg.de), postalisch bei der Verkehrsbehörde oder über den Onlinedienst (siehe Randspalte) gestellt werden.
Die Ausstellung der Genehmigung ist kostenlos und erfolgt für maximal 5 Jahre.
Falls Sie den Ausweis durch eine Vertretung abholen lassen möchten, benötigen wir eine Vollmacht.
Voraussetzungen für den EU-Parkausweis (hellblau):
- außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis,
- blinde Menschen (Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
- Contergan-Geschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen
Benötigte Unterlagen:
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) oder Bescheinigung des ZBFS über die Funktionseinschränkung
- Passfoto
Voraussetzungen für den bundesweiten Parkausweis (orange):
- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem GdB von mindestens 60
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) mit einem GdB von mindestens 70
Benötigte Unterlagen:
- Bescheinigung des ZBFS über die Funktionseinschränkung
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)