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Inhalt

ILV Austausch

Zeitpunkt und Fristen

  • bester Zeitpunkt: Jahrgangsstufe 11
  • Bewerbungsfristen: oft ein bis eineinhalb Jahre vor Auslandsaufenthalt

Bedingungen

  • Antrag auf Beurlaubung durch Direktorat
  • Bestätigung der aufnehmenden Institution/Auslandsschule
  • Abgabe einer Kopie des Vertrags, den Sie mit der Organisation, die den Auslandsaufenthalt betreut, geschlossen haben

Versicherungsschutz

  • kein Schutz durch die gesetzliche Schüler*innenunfallversicherung

Wiedereintritt

  • Vorrücken auf Probe

Ansprechpartnerinnen am EG

Frau Kaiser und Frau Marquardt