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Stadtplanungsamt

Das Stadtplanungsamt bereitet im Rahmen der kommunalen Planungshoheit durch strategische Grundlagen, Entwicklungskonzepte und Planentwürfe die Entscheidungen des Stadtrates zur Stadtplanung vor und setzt diese anschließend um bzw. steuert die erforderlichen Prozesse. Wesentliche Teile des Baugesetzbuches im Bereich des allgemeinen und des besonderen Städtebaurechts vollzieht das Stadtplanungsamt beispielsweise durch vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung, planungsrechtliche Beurteilung von Baugesuchen sowie städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Weitere besondere Aufgabenschwerpunkte des Stadtplanungsamtes sind die Verkehrsplanung für das gesamte Stadtgebiet bzw. die Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes 2030 sowie das Konversionsmanagement von annähernd 450 ha ehemalig militärisch genutzter Bereiche bzw. damit die Gesamtprojektsteuerung von über 100 ha konkreter Stadtentwicklungsflächen der Areale Lagarde Campus, MUNA und Warner Barracks.

Mithilfe des Baugesetzbuches soll die nachhaltige städtebauliche Entwicklung jeder Kommune gewährleistet werden, mit der eine menschenwürdige Umwelt gesichert und die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und entwickelt werden. Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, ist die Gemeinde verpflichtet Bauleitpläne aufzustellen und dabei den Zielen der Raumordnung Rechnung zu tragen. Die Bauleitplanung gliedert sich in die Flächennutzungs- und Landschaftsplanung als vorbereitende Bauleitplanung und die Bebauungsplanung als verbindliche Bauleitplanung. Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne ist die Kommune verpflichtet die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Das Stadtplanungsamt sichert und entwickelt die Qualitäten Bambergs als lebenswerter Wohn-, Arbeits- und Freizeitstandort, als überregionales Wirtschaftszentrum, als bedeutender Wissenschafts-, Forschungs- und Bildungsstandort sowie als Kulturzentrum der Region.


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