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Inhalt

Eheschließungen

Schön, dass Sie in Bamberg die Ehe schließen möchten!

Hier können Sie einen Wunschtermin bis zu 18 Monate im Voraus für Ihre Trauung in Bamberg reservieren: 

Standesamt Bamberg - Traukalender online

Damit Ihre Trauung stattfinden kann, ist es notwendig, dass Sie Ihre Eheschließung auch formal anmelden. Informationen dazu finden Sie im Bereich Formalitäten (unten).

Formalitäten

Voraussetzung für die Eheschließung ist deren formale Anmeldung. Hier erfahren Sie, was dafür zu tun ist.

Deutsche Staatsangehörige

Aufgrund gesetzlicher Fristen kann die Anmeldung frühestens sechs Monate vor der geplanten Eheschließung erfolgen.

Ist mindestens ein Partner in der Stadt Bamberg gemeldet (auch Nebenwohnsitz), ist das Standesamt Bamberg direkt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig.

Ist keiner der Partner in Bamberg gemeldet, ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz für die Anmeldung Ihrer Eheschließung zuständig. Erfragen Sie bitte dort die notwendigen Schritte und die vorzulegenden Unterlagen. Von auswärtigen Standesämtern erwarten wir die dort geprüften Unterlagen spätesten zwei Monate vor dem geplanten Termin. Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich, wenn Sie diese Frist nicht einhalten können.

Bei Anmeldung der Eheschließung in Bamberg gilt:

Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung schriftlich. Den Vordruck „Schriftliche Anmeldung der Eheschließung“ finden Sie im Bereich „Formulare“.

Anmeldung muss jeweils von beiden Partnern ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben werden. Wir können nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen bearbeiten.

Sofern beide Partner

  • in Deutschland gemeldet sind
  • in Bayern geboren sind bzw. ihre im Ausland erfolgte Geburt in einem bayerischen Personenstandsregister registriert wurde
  • ggf. vorherige Ehen und/ oder Lebenspartnerschaften in Bayern registriert sind
  • ggf. gemeinsame Kinder in Bayern geboren worden bzw. deren im Ausland erfolgte Geburt in einem bayerischen Personenstandsregister registriert wurde

legen Sie bitte jeweils eine gut lesbare Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses vor.

Die notwendigen Nachweise zu den von Ihnen gemachten Angaben beschaffen wir bei den zuständigen Stellen. Liegen Ihnen urkundliche Nachweise zu den o.g. Personenstandsereignissen vor, ist es hilfreich, wenn Sie auch diese im Original beifügen – das erleichtert uns die Beschaffung der aktuellen Daten.

Treffen o.g. Voraussetzungen nicht auf Sie zu, fügen Sie der schriftlichen Anmeldung der Eheschließung bitte folgende Nachweise im Original bei:

  • beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)

oder, wenn Sie nicht im Inland geboren sind und Ihre Geburt auch nicht in einem deutschen Personenstandsregister registriert wurde

  • ausländische Geburtsurkunde (ggf. mit Apostille oder Legalisation) inklusive einer Übersetzung in die deutsche Sprache
  • ggf. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe bzw. Lebenspartnerschaft mit Vermerk über die Auflösung
  • Geburtsurkunde(n) gemeinsamer Kinder

legen Sie bitte jeweils eine gut lesbare Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses vor.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und somit nicht jeden Einzelfall abdecken können. Daher kann es notwendig sein, z.B. bei im Ausland geschlossen und/ oder aufgelösten Vorehen, weitere Dokumente vorlegen zu müssen. In diesem Fall informieren wir Sie.

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter heiraten@stadt.bamberg.de.

Bitte werfen Sie die an das Standesamt Bamberg adressierten Anmeldeunterlagen direkt in den Hausbriefkasten am Rathaus Maximiliansplatz ein. Selbstverständlich können Sie uns alles auch per Post zukommen lassen. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht ausreichend.

Von Ihnen hier vorgelegte Originaldokumente erhalten Sie spätestens zur Eheschließung zurück.

Sind Ihre Ehevoraussetzungen geprüft, kontaktieren wir Sie, um das weitere Vorgehen und z.B. den Ablauf Ihrer Eheschließung mit Ihnen abzustimmen.

Ausländische Staatsangehörige

Bei Beteiligten mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist mit speziellen Anforderungen bei der Anmeldung der Eheschließung (z.B. Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses, Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei Oberlandesgericht und/ oder Beschaffung von Nachweisen im Ausland) und sich daraus ergebenden längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Sind Sie in Bamberg gemeldet, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter heiraten@stadt.bamberg.de, um das weitere Vorgehen und die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen abzustimmen.

Wohnen Sie nicht in Bamberg, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

Formulare

Bitte vereinbaren Sie für jegliche Vorsprache unbedingt rechtzeitig vorher einen Termin. Sie vermeiden dadurch unnötige Wartezeiten oder gar vergebliche Besuche.