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Datum: 04.02.2025

Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 im Wahlkreis 235

Am Sonntag, 23. Februar, findet im Wahlkreis 235 Bamberg die Bundestagswahl statt. Der Wahlkreis setzt sich folgendermaßen zusammen:

Der Wahlkreis 235 Bamberg

Zum Wahlkreis Bamberg gehören die Kreisfreie Stadt Bamberg sowie

vom Landkreis Bamberg

  • die Städte und Gemeinden Altendorf, Buttenheim, Frensdorf, Hallstadt, Hirschaid, Pettstadt, Pommersfelden, Schlüsselfeld, Stegaurach, Strullendorf, Walsdorf
  • Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach (die Gemeinden Burgebrach, Schönbrunn i.Steigerwald)
  • Verwaltungsgemeinschaft Ebrach (die Gemeinden Burgwindheim, Ebrach)
  • Verwaltungsgemeinschaft Lisberg (die Gemeinden Lisberg, Priesendorf)

vom Landkreis Forchheim

  • die Stadt Forchheim sowie die Gemeinden Eggolsheim, Hallerndorf, Hausen, Heroldsbach, Igensdorf, Langensendelbach, Neunkirchen a.Brand
  • Verwaltungsgemeinschaft Dormitz (Gemeinden Dormitz, Hetzles, Kleinsendelbach)
  • Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich (Gemeinden Effeltrich, Poxdorf)
  • Verwaltungsgemeinschaft Gosberg (Gemeinden Kunreuth, Pinzberg, Wiesenthau)
  • Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach (Gemeinden Kirchehrenbach, Leutenbach, Weilersbach)


Stimmberechtigt sind in der Stadt Bamberg etwa 54.800 Bürgerinnen und Bürger. Im gesamten Wahlkreis waren bei der Bundestagswahl 2021 182.585 Personen stimmberechtigt. Weitere Informationen zu Wahlen in der Vergangenheit erhält man, wenn auf der Homepage der Stadt Bamberg unter www.stadt.bamberg.de in der Suchfunktion „Frühere Wahlen“ eingegeben wird.

 

Bitte beachten Sie für die Briefwahl:

Die Stimmzettel werden der Stadt Bamberg voraussichtlich am 7. Februar 2025 geliefert. Erst dann ist die Ausgabe wie auch der postalische Versand von Wahlunterlagen möglich.

Die Wahlamtsgeschäftsstelle befindet sich im Rathaus Maxplatz im Erdgeschoss (Zi.-Nr. 8b) in der früheren Infothek.

Neben den übrigen Eingängen ist ein barrierefreier Zugang an der Fleischstraße sowie im Innenhof eingerichtet.

Die Öffnungszeiten sind:

  • Montag bis Freitag, 08:00 - 18:00 Uhr
  • Samstag, 08:00 - 13:00 Uhr

Mitzubringen für die Briefwahlbeantragung sind die Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antragsformular, das ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Bis spätestens 17. Februar 2025 können die Unterlagen zur Briefwahl auch online beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen sind mit einem QR-Code versehen, der mit der Website für den Online-Antrag verlinkt ist. Auch ohne QR-Code ist die Beantragung möglich unter: www.stadt.bamberg.de/wahlen. Die Frist ist einzuhalten, damit noch genügend Zeit verbleibt, die Unterlagen per Post zu erhalten und um den Eingang bei der Stadt Bamberg bis spätestens 23. Februar 2025 sicherzustellen.

 

Info

Informationen rund um die Bundestagswahl in der Stadt Bamberg: www.stadt.bamberg.de/wahlen