Zentrale Bußgeldstelle
Die Zentrale Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamtes ist für Allgemeine Ordnungswidrigkeiten, unter anderem
- Verstöße gegen das Meldegesetz
- Personalausweisgesetz
- Schulversäumnisse
- Gaststättengesetz
- Waffen-, Abfall- und Jugendschutzgesetz
- Anschlags-/ Plakatierungs- und Lärmschutzverordnung
- Bayerische Bauordnung
zuständig.
Weitere Informationen:
Einsprüche gegen erlassene Bußgeldbescheide sind schriftlich möglich.