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Beurkundung von Sterbefällen

In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Falls Sie persönlich den Sterbefall im Standesamt anzeigen und beurkunden lassen wollen, setzen Sie sich bitte vorher mit uns telefonisch in Verbindung. Wir können Ihnen bereits am Telefon mitteilen, welche Originaldokumente Sie vorlegen müssen. 

Für Rentenzwecke und für die Krankenkasse wird je eine gebührenfreie Urkunde ausgestellt.

Was tun im Trauerfall?

Auf diese Situation ist wohl niemand richtig vorbereitet: Der Tod eines nahen Angehörigen schmerzt und lähmt. Und trotzdem muss einiges organisiert werden, müssen Formalitäten erledigt und Entscheidungen getroffen werden.

Eine ganze Reihe davon kann Ihnen ein Bestattungsunternehmen abnehmen. Vielleicht hilft es Ihnen aber auch bei der Bewältigung Ihrer Trauer, verschiedene Aufgaben selbst wahrzunehmen.

Was müssen Sie sofort erledigen?

  • Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist: Benachrichtigung des Arztes
  • Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist: Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen
  • Bestattungsunternehmen mit der Überführung zum Friedhof beauftragen (Auf Wunsch erledigt das Bestattungsunternehmen auch fast alle notwendigen Behördengänge)
  • Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen