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Soziale Wohnraumförderung

Sie suchen eine Wohnung?

Informationen über freie Wohnungen können Sie über die örtliche Tagespresse (Inserate), einschlägige Internetseiten, gewerbliche Wohnungsvermittlung (Makler) und bei Wohnungsbauunternehmen erhalten.

Auskunft über die örtlichen Mietpreisverhältnisse gibt der Bamberger Mietspiegel (siehe nebenstehender Link).

Im Stadtgebiet Bamberg vermieten verschiedene Wohnungsbauunternehmen (Auflistung siehe nebenstehend unter Dokumente) auch Sozialwohnungen. Das sind Mietwohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden und bei denen die Vermieter an bestimmte gesetzliche Auflagen, u. a. bei der Höhe der Miete gebunden sind.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Bezug einer Sozialwohnung erfüllen?

Die Wohnberechtigung richtet sich unter anderem nach der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen. Je nach Haushaltsgröße gelten dafür unterschiedliche Einkommensgrenzen. Werden diese überschritten, besteht kein Anspruch auf eine Sozialwohnung.

Die nachfolgende stark vereinfachende Darstellung stellt lediglich eine unverbindliche Orientierungshilfe dar, die eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Einkommensberechnung nicht ersetzen kann:

Haushaltsgröße

Einkommen
Stufe I
€ / pro Jahr

entspricht
ca. Bruttoeinkommen
€ / pro Jahr

Einkommen
Stufe II
€ / pro Jahr

entspricht
ca. Bruttoeinkommen
€ / pro Jahr

Einkommen
Stufe III
€ / pro Jahr

entspricht
ca. Bruttoeinkommen
€ / pro Jahr

1 Person

17.500,00 €

26.230,00 €

22.900,00 €

33.944,00 €

28.300,00 €

41.569,00 €

2 Personen

27.500,00 €

41.746,00 €

35.350,00 €

51.730,00 €

43.200,00 €

62.944,00 €

2 Personen davon 1 Kind

28.800,00 €

42.373,00 €

37.600,00 €

54.944,00 €

46.400,00 €

67.516,00 €

3 Personen

32.500,00 €

47.659,00 €

43.200,00 €

62.944,00 €

53.900,00 €

78.230,00 €

3 Personen davon 1 Kind

33.800,00 €

49.516,00 €

45.450,00 €

66.159,00 €

57.100,00 €

82.801,00 €

3 Personen davon 2 Kinder

35.100,00 €

51.373,00 €

47.700,00 €

69.373,00 €

60.300,00 €

87.373,00 €

4 Personen davon 2 Kinder

40.100,00 €

58.516,00 €

55.550,00 €

80.587,00 €

71.000,00 €

102.569,00 €

5 Personen davon 3 Kinder

46.400,00 €

67.516,00 €

65.650,00 €

95.016,00 €

84.900,00 €

122.516,00 €

Für jede weitere Person

5.000,00 €

 

7.850,00 €

 

10.700,00 €

 

Weitere Kinder: zuzüglich je

1.300,00 €

 

2.250,00 €

 

3.200,00 €


Gerne geben wir Ihnen hierzu auf Anfrage nähere Auskünfte oder führen eine überschlägige Vorberechnung durch.

Sie möchten sich um eine Sozialwohnung bewerben?

Im Stadtgebiet gelegene Sozialwohnungen, einschließlich Wohnungen, die der einkommensorientierten Förderung (EOF) der Einkommensstufen I, II und III unterliegen, dürfen nur an Personen vermietet werden, deren Wohnberechtigung die Soziale Wohnraumförderung im Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Bamberg festgestellt hat (Antragsvordruck oder Online-Antragsverfahren siehe unten).

Werden die Einkommensgrenzen für eine Sozialwohnung bzw. EOF-Wohnung der Stufe I eingehalten, dann werden Sie hierfür vorgemerkt und erhalten von uns einen Vormerkbescheid. Sobald eine passende Wohnung frei ist, werden der Wohnungsbaugesellschaft von uns vorgemerkte Wohnungssuchende nach Dringlichkeit vorgeschlagen. Die Entscheidung, welcher der von uns zur Auswahl benannten Wohnungssuchenden die Wohnungszusage erhält, trifft anschließend der Vermieter. Sollte sich der Vermieter für Sie entscheiden, erteilen wir Ihnen (gegen eine geringe Gebühr) einen Benennungsbescheid.

Werden die Einkommensgrenzen für eine EOF-Wohnung der Stufe II oder III eingehalten, können Sie sich bei den Wohnungsbaugesellschaften für eine solche Wohnung direkt bewerben. Soweit Sie dort ein Wohnungsangebot erhalten, stellen wir Ihnen hierfür (gegen eine geringe Gebühr) einen Wohnberechtigungsschein aus.

Außerdem stellen wir Ihnen bei Bedarf (gegen eine geringe Gebühr) einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein aus, den Sie benötigen, falls Sie sich um eine Sozialwohnung bewerben wollen, die außerhalb des Stadtgebiets Bamberg liegt.

Wie lange dauert es, bis Ihnen eine Sozialwohnung angeboten werden kann?

Bamberg zählt zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Sozialwohnungen sind nur in begrenzter Zahl vorhanden.

Leider ist es nicht möglich zu prognostizieren, wann Ihnen ein konkretes Wohnungsangebot gemacht werden kann. Dies hängt zum einen von der Zahl und Beschaffenheit der frei oder bezugsfertig werdenden Wohnungen, zum anderen von der Zahl der Wohnungssuchenden und deren Dringlichkeit ab.

Es ist daher sinnvoll, die Wohnungssuche nicht nur auf das Stadtgebiet und nicht nur auf Sozialwohnungen zu beschränken.

Formulare

Online-Antrag Wohnberechtigungsschein