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Wohngeld

Wer erhält Wohngeld?

Seit über 50 Jahren unterstützt das Wohngeld einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Die Kosten teilen sich Bund und Freistaat Bayern je zur Hälfte.  

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Anspruch geltend machen. Voraussetzung ist unter anderem, dass keine Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe) bezogen werden.  

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen. Hierfür ist grundsätzlich der amtliche Vordruck zu verwenden. Eine Bewilligung ist – bei Vorliegen der Voraussetzungen – in der Regel erst ab dem Monat möglich, in dem der Antrag gestellt wird.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie über den Link in der Randspalte oder bei Ihrer Wohngeldbehörde. Gerne können Sie sich telefonisch, per Fax oder E-Mail an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter wenden. Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur im Ausnahmefall und nach vorher vereinbarten festen Terminen möglich sind.

Wie wird das Wohngeld ermittelt?

Das Wohngeld ist abhängig

  • von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • vom anzurechnenden Gesamteinkommen des Haushaltes
  • von der Höhe der monatlichen Miete bzw. Belastung

Anzugeben sind alle Einnahmen in Geld und Geldwert ohne Rücksicht auf ihre Quelle und unabhängig davon, ob sie wohngeldrechtlich als Einkommen zu berücksichtigen sind. Bei der Ermittlung der Miete bleiben Kosten für Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom sowie Garage bzw. Stellplatz außer Betracht. Außerdem gelten nach Haushaltsgröße gestaffelte Miet- bzw. Belastungshöchstbeiträge.

Formulare

Online-Antrag