Betreff: WG: Anfrage SPD - Schulen Priorität: Hoch Sehr geehrter Her Stieringer, lieber Klaus, gerne beantworte ich die Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion. Ich habe mir erlaubt, meine Antworten – soweit ich diese ohne Zuarbeit aus anderen Referaten und Ämtern beantworten konnte – direkt unter die Fragen zu setzen. Zum Buchstaben „e“ hoffe ich morgen Auskünfte geben zu können. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit besten Grüßen Matthias (Pfeufer) Dr. Matthias Pfeufer Referatsleiter Stadt Bamberg Referat für Bildung, Schulen und Sport Maximiliansplatz 3 96047 Bamberg Telefon: 0951 87-1429 E-Mail: matthias.pfeufer@stadt.bamberg.de www.stadt.bamberg.de ? Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Mail wirklich ausdrucken müssen. Sparen Sie Papier, Toner und Strom. Von: Klaus Stieringer Gesendet: Montag, 12. April 2021 13:53 An: Starke, Andreas ; Hinterstein, Christian ; Glüsenkamp, Jonas ; Pfeufer, Matthias Betreff: Anfrage SPD - Schulen Sehr geehrter Herr Dr. Pfeufer, gerne würde ich im Vorfeld eines Antrages und Pressemitteilung der SPD Fraktion nachfolgende Fragen beantwortet haben. Vielleicht können Sie hier für Aufklärung sorgen, nachdem wir in den vergangenen Tagen eine Vielzahl von Anfragen aus der Zivilgesellschaft erhalten haben: a. Ist die Notbetreuung an allen Schulen und KITAS seit dem 12.4.21 sichergestellt? (Hintergrund: Hier gab es Rückmeldungen, dass nicht überall Notbetreuung angeboten werden kann) An allen Schulen in der Stadt Bamberg, die Jahrgangsstufen von 1 bis 6 unterrichten, ist seit heute eine Notbetreuung eingerichtet. Limitierende Faktoren sind ggf. räumliche und personelle Ressourcen. Insbesondere in Sachen der personellen Ressourcen hat die Stadt bei den staatlichen Schulen keine Aktien im Spiel. Ein Fall, bei dem es heute Vormittag angeblich keinen Platz mehr in der Notbetreuung an der Schule gab, konnten wir klären. Das Kind war spätestens ab 9 Uhr betreut. b. Ist der Onlineunterricht an allen Schulen der Stadt gleichermaßen und im vollen Umfang sichergestellt, gibt es für die Lehrer eine (Mindest-) Anforderung für die Durchführung des täglichen Onlineunterrichts (insbesondere im Bezug auf Dauer und Inhalte) und wird die Einhaltung dieser Auflagen für den Onlineunterricht durch die Stadt Bamberg ausreichend kontrolliert? (Hintergrund: Viele Eltern haben uns mitgeteilt, dass Onlineunterricht manchmal gar nicht, manchmal nur kurz (1 oder 2 Stunden am Tag) und manchmal nur unregelmäßig stattfindet). Das ist eine Frage der Unterrichtsorganisation. Hier unterliegen die Schulen der staatlichen Schulaufsicht, die an den Grund- und Mittelschulen durch die Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Bamberg wahrgenommen wird. Insbesondere in Grundschulen bedeutet Distanzunterricht nicht notwendigerweise permanenten Onlineunterricht. Vielmehr sind es die Schülerinnen und Schüler gewohnt, Arbeitsaufträge in Freiarbeit selbstorganisiert zu erledigen. Generelle Aussagen zur Regelmäßigkeit des Angebots sind uns als Schulverwaltung nicht möglich. c. Wann und durch wen sollen die geplanten Schnelltests an den Schulen (bzw. im Vorfeld des Schulbesuchs) in Bamberg stattfinden? Ist sichergestellt, dass die Tests vor der Fahrt mit dem Schulbus durchgeführt werden? (Hintergrund: Sowohl Lehrer, wie auch Eltern, haben sich an die SPD Fraktion gewandt, um deutlich zu machen, dass sie keine Schnelltests durchführen werden). Schnelltests im Sinne von Selbsttests zur Laienanwendung werden nach den Vorgaben der zuständigen bayerischen Staatsministerien in den Schulen durchgeführt. Den insgesamt 48 Schulen im Stadtgebiet wurden dafür in der vergangenen Woche mehr als 100.000 Tests zur Verfügung gestellt. Ebenso möglich ist es, ein negatives PCR-Testergebnis oder ein negatives POC-Antigentestergebnis (der allerdings von geschultem medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden muss) – beide Tests dürfen höchstens vor 48 Stunden durchgeführt worden sein – bei der Schule vorzulegen. Die Entscheidung, ob die im Regelfall durchgeführten Selbsttests zur Laienanwendung besser vorab zuhause und nicht in den Schulen durchgeführt werden sollten, liegt nicht auf der Ebene der Kreisverwaltungsbehörde. Hier ist eine staatliche Verordnung umzusetzen, die im Übrigen auch für das Lehrpersonal gilt. Weiterer Hinweis: Lehrkräfte müssen sich zwar selbst einem Test unterziehen, aber keine Tests an Schülerinnen oder Schüler durchführen! Verweigern sich Lehrkräfte gegen Tests, ist dies ein Dienstvergehen und kann entsprechend geahndet werden. d. Ist der negative Schnelltest zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht? (Hintergrund: Mehrere Eltern haben bereits angekündigt, ihre Kinder nicht zu testen bzw. testen zu lassen). Ja! „Schülerinnen und Schüler, die kein negatives Testergebnis vorweisen können und nicht zur Durchführung eines Selbsttests in der Schule bereit sind, bzw. Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund einer individuell beurteilten Gefährdung von der Teilnahme am Präsenzunterricht beurlaubt sind, erfüllen ihre Schulbesuchspflicht durch die Wahrnehmung von Angeboten im Distanzunterricht bzw. im Distanzlernen; ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht nicht.“ (Quelle: COVID-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern; hier: Umsetzung nach den Osterferien, KMS vom 9. April 2021, Az. II.1 -BS4363.0/705, S. 7) e. Stimmt es, dass die Ausgabe von Tablets an bedürftige Schüler*innen (trotz ausreichender Vorräte) an Schulen der Stadt, aufgrund von Lizenzstreitigkeiten, während des angeordneten Distanzunterrichtes nicht stattfinden kann? (Hintergrund: Wir wurden aus der Rupprechtschule informiert, dass die vorrätigen Tablets an Schüler*innen wegen angeblicher Lizenzstreitigkeiten nicht ausgehändigt werden können). Antwort folgt voraussichtlich morgen! Vielleicht können Sie mir dazu heute noch eine kurze Rückmeldung geben. Die Anfrage leite ich zeitgleich auch an den Oberbürgermeister und Bürgermeister weiter, nachdem wir diese Fragen am Vormittag bereits erörtert hatten. Mit freundlichen Grüßen aus dem Stadtmarketing Bamberg e.V. Klaus Stieringer