Stadtrat der Stadt Bamberg - 24.02.2010
Grunddaten
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 24.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Spiegelsaal der Harmonie, Harmonie, E.T.A.-Hoffmann-Platz 1, 96047 Bamberg
- Ort:
- E.T.A.-Hoffmann-Platz 1, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (15:00 - 18:30 Uhr) | |||||
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Aufhebung der förmlichen Festlegung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes "BA" - "Siechenstraße 11 und 13" zum Sanierungsgebiet "B" - "Bamberg-Mitte" - Sachstandsbericht - Satzungsbeschluss gemäß § 162 Baugesetzbuch (BauGB)- Empfehlung des Stadtentwicklungssenates vom 03.02.2010
BeschlussDer Stadtrat
beschließt folgende Satzung: Aufgrund des Art. 23
der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der
zuletzt geänderten Fassung und des § 162 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt
Bamberg in seiner Sitzung vom 24.02.2010 folgende: „SATZUNG über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes „BA“ – „Siechenstraße 11 und
13“ § 1 Begrenzung des aufzuhebenden Sanierungsgebietes Das aufzuhebende
Ersatz- und Ergänzungsgebiet ergibt sich aus dem beigefügten Plan des
Stadtplanungsamtes vom 24.11.2009. Es besteht aus dem Grundstück Flurnummer
1051 der Gemarkung Bamberg. Die förmliche
Festlegung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes „BA“ mit der
Bezeichnung „Siechenstraße 11 und 13“ wird hiermit aufgehoben. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt
mit dem Tage der Veröffentlichung im Rathaus Journal der Stadt Bamberg in
Kraft. Mit Inkrafttreten der
Satzung wird die vom Stadtrat am 31.07.2002 beschlossene Satzung über die
förmliche Festlegung des Ersatz- und Ergänzungsgebietes „BA“ -
„Siechenstraße 11 und 13“, veröffentlicht im Amtsblatt (Rathaus
Journal) der Stadt Bamberg Nr. 17/18 vom 09./23.08.2002 gegenstandslos.“ |
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