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Inhalt

Gewerbeanmeldung und Erlaubnisse

Sie wollen sich selbständig machen oder Ihren Betrieb verändern?

Dann melden Sie Ihr Gewerbe im Gewerbeamt der Stadt Bamberg an oder teilen Sie die Änderungen mit.
Sollten Sie Ihre Tätigkeit aufgeben, vergessen Sie bitte die Abmeldung nicht.

Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) müssen Gewerbetreibende den Beginn Ihres Betriebes anzeigen. Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige, auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen sind u. a. sogenannte freiberufliche Tätigkeiten (z.B. als Arzt, Architekt, Steuerberater, Künstler, Übersetzer).

Alle notwendigen Unterlagen, weitere Infos und Auskünfte zur Gewerbean- oder ummeldung erhalten Sie im Ordungsamt / Gewerbewesen oder online.