Stadtentwicklungssenat - 18.05.2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Stadtentwicklungssenates
- Gremium:
- Stadtentwicklungssenat
- Datum:
- Mi., 18.05.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (16:00 - 19:15 Uhr) | |||||
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BEBAUUNGSPLANVERFAHREN NR. 105 D MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN für das Gebiet zwischen Pfeuferstraße und Nebingerhof (ehemalige Tabakscheune) Änderung der Bebauungspläne Nr. 105 A und Nr. 105 C - Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB - Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beschluss1. Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
3. Der Stadtentwicklungssenat beschließt aufgrund a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,
c) der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung
den Bebauungsplan Nr. 105 D vom 18.05.2011, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 18.05.2011. |
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