Stadtrat der Stadt Bamberg - 11.12.2013
Grunddaten
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 11.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Vollsitzung
- Raum:
- Spiegelsaal der Harmonie, Harmonie, E.T.A.-Hoffmann-Platz 1, 96047 Bamberg
- Ort:
- E.T.A.-Hoffmann-Platz 1, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Gemischte Beratung (14:30 - 17:20 Uhr) | |||||
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Gemeinsame Haushaltssatzung für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014
BeschlussGemeinsame H A U S H A L T S S A T Z U N G für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung: § 1
(1) Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2014 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ für das Wirtschaftsjahr 2014 wird im
a) Erfolgsplan in den Erträgen mit 1.033.800 € und in den Aufwendungen mit 1.066.700 € und b) im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 32.900 € festgesetzt.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung wird auf 1.280.000 € festgesetzt. (2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung wird auf 770.000 € festgesetzt. (3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird auf 335.000 € festgesetzt. (4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen. (5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan – Vermögensplan – für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf’schen-Stiftung auf 1.000.000 € festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.
§ 4
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf a) 117.900 € für die Antonistift-Stiftung, b) 1.000.000 € für die Bürgerspital-Stiftung, c) 500.000 € für die St.-Getreu-Stiftung, d) 63.900 € für die Krankenhaus-Stiftung, e) 1.600 € für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung, f) 1.700 € für die Waisenhaus-Stiftung, g) 500.000 € für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung, h) 18.200 € für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung, i) 2.600 € für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim´sche-Stiftung, j) 400 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg, k) 25.900 € für die Edgar-Wolf´sche Stiftung, l) 60 € für die Firnhaber-Trendel-Stiftung, m) 400 € für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung, n) 1.500 € für die Schwesternhaus-Stiftung, o) 35.500 € für die Rudolf-Kraus-Stiftung, p) 1.400 € für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung, q) 400 € für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und r) 200 € für die Schiffauer-Stiftung.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
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