Bau- und Werksenat - 08.10.2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Bau- und Werksenates
- Gremium:
- Bau- und Werksenat
- Datum:
- Mi., 08.10.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (16:00 - 16:45 Uhr) | |||||
Bebauungsplanverfahren Nr. 211 F für den Bereich zwischen Hallstadter Straße, Lichtenhaidestraße und Hohmannstraße Aufhebung des Baulinienplans Nr. 211 A (von 1957) - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Beschluss einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB
Beschluss
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis. 2. Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 211 F für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 08.10.2014 (Anlage) abgegrenzte Gebiet. 3. Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Bau- und Werksenat aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16. Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. 1. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung, i. V. mit dem Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22.08.1998 (GVBL. S. 796), in der zuletzt geänderten Fassung, folgende Veränderungssperre als Satzung: § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil der Satzung ist (Plan des Stadtplanungsamtes vom 08.10.2014 - Anlage).
§ 2 Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB. Ausnahmen von der Veränderungssperre können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden. § 3 Inkrafttreten Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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