Bau- und Werksenat - 18.04.2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Bau- und Werksenates
- Gremium:
- Bau- und Werksenat
- Datum:
- Mi., 18.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (16:00 - 18:30 Uhr) | |||||
ungeändert beschlossen
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Bebauungsplanverfahren Nr. 225 E Vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB des Bebauungsplanes 225 A II und 225 D für den Bereich der Kettenbrückstraße - Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Bericht über die Einholung derStellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Beschluss1. Der Bau- und Werkssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis. 2. Der Bau- und Werkssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form. 3. Der Bau- und Werkssenat beschließt aufgrund a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung, c) der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung den Bebauungsplan Nr. 225 E vom 18.04.2012, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 18.04.2012. |
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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abgelehnt
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abgelehnt
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