Finanzsenat - 05.12.2012
Grunddaten
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 05.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil (14:30 - 19:45 Uhr) | |||||
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Vollzug der Verwaltungshaushalte der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen - Sperren und Mittelfreigaben des laufenden sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Ausgabenhauptgruppen 5 und 6)
BeschlussDer Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen Verwaltungshaushalte für das Haushaltsjahr 2013 zu gewährleisten und gegen Ausgabenmehrungen und Einnahmenminderungen bei den Erträgen gesichert zu sein, werden bis auf weiteres von den Ansätzen für den laufenden sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Ausgabenhauptgruppen 5 und 6 des Verwaltungshaushaltes der von der Stadt verwalteten Stiftungen 20 v. H. des Voranschlages
gesperrt, soweit nicht Zahlungen auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind.
2. Die Sperre nach Nummer 1 gilt grundsätzlich nicht für a) die Gruppierungsziffern aa) 64200 Versicherungen bb) 66100 Mitgliedsbeiträge cc) 67200 Verwaltungskostenbeiträge an Gemeinden und Gemeindeverbände b) die Ansätze der Haushaltsstellen aa) 93150.51000 Grabunterhalt bb) 93150.54010 Ständige Lasten für unbebaute Grundstücke cc) 93150.64000 Steuern, Gebühren und Beiträge dd) 93250.51000 Grabunterhalt und Gottesdienste ee) 93250.51900 Kultivierung und Unterhalt von unbebauten Grundstücken ff) 93250.54010 Ständige Lasten für unbebaute Grundstücke gg) 93850.51000 Grabunterhalt hh) 94350.54510 Grabunterhalt ii) 94650.51000 Grabunterhalt und Gottesdienste
3. Die Sperre nach Ziffer 1 gilt nicht für die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.
4. Für die einmaligen Ausgaben ergeht ein gesonderter Beschluss.
5. Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln und die laufenden Ausgaben nicht steigen, kann das Finanzreferat bestimmte Einzelansätze freigeben.
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