Finanzsenat - 24.01.2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 24.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Großer Sitzungssaal im Rathaus Maximiliansplatz, Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
- Ort:
- Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Gemischte Beratung (16:00 - 16:35 Uhr) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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Änderung der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2017
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Bamberg für das
Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1)Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt
(2)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
(3)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
§ 2
(1)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 17.625.000 € festgesetzt. Davon entfallen a) auf den Kernhaushalt 2.793.000 € und b) auf den Bereich Konversion 14.832.000 €.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögensplan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 8.236.000 € festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 3
(1)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 21.677.512 € festgesetzt. Davon entfallen a) auf den Kernhaushalt 16.259.176 € und b) auf den Bereich Konversion 5.418.336 €.
(2)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 10.095.000 € festgesetzt.
(3)Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 36.000.000 € festgesetzt.
(2)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 5.500.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Bamberg, STADT BAMBERG
Andreas Starke Oberbürgermeister
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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