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ALLRIS - Auszug

04.03.2015 - 5 Vorbescheid: Neubau einer Wohnanlage mit 10 WE...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Herr Stenglein

 

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Beschluss

 

Der Bau- und Werksenat stimmt den erforderlichen Befreiungen sowie der Erteilung des Vorbescheides zu und ermächtigt die Verwaltung auf dem Verwaltungsweg die baurechtliche Genehmigung für den Bauantrag zu erteilen, sofern

 

1.              das Vorhaben von den Grundzügen der Vorbescheidsplanung nicht abweicht,

2.              ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorgelegt wird, und

3.              ein Städtebaulicher Vertrag (Erschließungsvertrag) abgeschlossen wird, welcher sicherstellt, dass der Bauherr Kanal und Straße nach den Vorgaben des EBB herstellt und nach Fertigstellung der Stadt Bamberg überträgt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: