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ALLRIS - Auszug

11.10.2017 - 10 Teilweise Aufhebung der allgemeinen Genehmigung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

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Beschluss

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Sachstandsbericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.Der Stadtrat nimmt den Bericht des Baureferats zur Kenntnis.

 

2.Der Stadtrat beschließt die teilweise Aufhebung der Allgemeinen Genehmigung aus dem Beschluss der Stadtratssitzung vom 27.07.2009, ortsüblich bekanntgemacht im Rathaus Journal vom 14.08.2009. 

 

3.Künftig sollen Vorhaben nach § 144 Abs. 2 Ziffern 2-4 des Baugesetzbuches (BauGB) im Sanierungsgebiet "Aktive Kettenbrücke-Königstraße-Bahnhof" entsprechend der Satzung vom 07.08.2009, ortsüblich bekanntgemacht im Rathaus Journal vom 14.08.2009, wieder genehmigungspflichtig sein. Die Allgemeine Genehmigung für Werbeanlagen, Aufschüttungen und Abgrabungen bleibt unberührt.

Die teilweise Aufhebung der Allgemeinen Genehmigung tritt gemäß § 144 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Veröffentlichung im Rathaus Journal (Mitteilungsblatt) der Stadt Bamberg in Kraft.

 

4.Das Baureferat wird beauftragt, die teilweise Aufhebung der Allgemeinen Genehmigung dem Grundbuchamt mitzuteilen mit dem Hinweis, dass mit der Veröffentlichung im Rathaus Journal Vorhaben nach § 144 Abs. 2 Ziffern 2-4 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigungspflichtig sind.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Auf Antrag der Verwaltung wird bei Ziffer 3 das Wort "Aufgrabungen" durch das Wort "Abgrabungen" ersetzt.

 

Oberbürgermeister Starke verlässt die Sitzung. Den Vorsitz übernimmt Stadtrat Neller.