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ALLRIS - Auszug

24.10.2017 - 4 Vollzug der Kommunalhaushaltsverordnung - Kamer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

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Beschluss

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 Im Vollzug des Art. 8 KAG und des § 12 KommHV-K ist der Berechnung einer angemessenen Verzinsung des Anlagekapitals für kostenrechnende Einrichtungen und Hilfsbetriebe der Stadt Bamberg ab dem 01.01.2018 bis auf weiteres ein Zinssatz von 3,9 v. H. zugrunde zu legen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig