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ALLRIS - Auszug

13.12.2017 - 49 Gemeinsame Haushaltssatzung für die von der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Oberbürgermeister Starke

 

 

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Beschluss

 

 

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2018.

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

(1)Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2018 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S T I F T U N G E N

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

 

Einnahmen u. Ausgaben

Einnahmen u. Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

31

Antonistift-Stiftung

806.200

 

631.200

 

32

Bürgerspital-Stiftung

2.367.400

 

4.869.500

 

33

St.-Getreu-Stiftung

318.300

 

800.200

 

34

Krankenhaus-Stiftung

375.800

 

1.503.600

 

35

Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-

 

 

 

 

 

Stiftung

15.600

 

5.400

 

36

Waisenhaus-Stiftung

15.700

 

12.900

 

37

König-Ludwig-und-Königin-

 

 

 

 

 

Marie-Therese-Stiftung

 

 

 

 

 

(Goldene Hochzeit Stiftung)

362.600

 

1.802.300

 

38

Paritätische Wohltätigkeits-

 

 

 

 

 

stiftung

110.400

 

64.200

 

39

Emil-Freiherr-Marschalk-von-

 

 

 

 

 

Ostheim´sche-Stiftung

15.700

 

12.600

 

40

Verein. Stipendien-Stiftung

 

 

 

 

 

für Studierende in Bamberg

4.000

 

3.200

 

41

Edgar-Wolf´sche Stiftung

355.700

 

851.400

 

43

Hauptmann-Max-Beckstein-

 

 

 

 

 

Stiftung

5.200

 

4.400

 

44

Schwesternhaus-Stiftung

16.500

 

12.700

 

45

Rudolf-Kraus-Stiftung

340.300

 

288.400

 

46

Hans-Friedrich-Oskar-Deis-

 

 

 

 

 

Gedächtnis-Stiftung

10.500

 

8.700

 

47

Edith-und-Erhard-Bausch-

 

 

 

 

 

Stiftung

5.200

 

4.400

 

48

Schiffauer-Stiftung

2.600

 

1.900

 

 

 

 

 

 

 

 

(2)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ für das Wirtschaftsjahr 2018 wird im

 

a)Erfolgsplan in den Erträgen mit   980.000 €

und in den Aufwendungen mit1.011.800 €

und

b)im Vermögensplan

in den Einnahmen

und Ausgaben mit     31.800 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

(1)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung wird auf 2.401.500 € festgesetzt.

(2)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Krankenhaus-Stiftung wird auf 600.000 € festgesetzt.

(3)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird auf 879.140 € festgesetzt.

(4)Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(5)Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan - Vermögensplan - für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung auf 2.250.000 € festgesetzt.

(2)Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(3)Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

a)500.000 € für die Antonistift-Stiftung,

b)5.000.000 € für die Bürgerspital-Stiftung,

c)600.000 € für die St.-Getreu-Stiftung,

d)500.000 € für die Krankenhaus-Stiftung,

e)2.600 € für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung,

f)2.600 € für die Waisenhaus-Stiftung,

g)500.000 € für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung,

h)18.400 € für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung,

i)2.600 € für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim´sche-Stiftung,

j)600 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k)500.000 € für die Edgar-Wolf´sche Stiftung,

l)800 € für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung,

m)2.700 € für die Schwesternhaus-Stiftung,

n)56.700 € für die Rudolf-Kraus-Stiftung,

o)1.700 € für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung,

p)800 € für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und

q)400 € für die Schiffauer-Stiftung.

 

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig