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ALLRIS - Auszug

22.02.2018 - 5 Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII; An...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:

Richard Reiser, Amt für soziale Angelegenheiten

 

Auf Antrag des Vorsitzenden wird der TOP 7 vorgezogen und als TOP 5 behandelt.

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Beschluss

1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Familien- und Integrationssenat empfiehlt dem Stadtrat, die in der folgenden Tabelle aufgeführten Werte als Nichtprüfungsgrenzen für Heizkosten ab 01.01.2018 im SGB II und SGB XII zu beschließen.

Zahl der Haushaltsmitglieder

1

2

3

4

5

weitere Person

Angemessene Wohnungsgröße qm 

50

65

75

90

105

15

Heizöl:

 

Heizkostenvorauszahlung - Richtwert einschl. WW

41,67 €

54,17 €

62,50 €

75,00 €

87,50 €

12,50 €

Richtwert ohne zentrale WW

34,38 €

44,69 €

51,56 €

61,88 €

72,19 €

10,31 €

Veränderung zum Vorjahr

-5,00

-6,50 €

-7,50 €

-9,00

-10,50 €

-1,50 €

Erdgas:

 

Heizkostenvorauszahlung -Richtwert  einschl. WW

51,25 €

66,63 €

76,88 €

92,25 €

107,63 €

15,38 €

Richtwert  ohne zentrale WW

43,96 €

57,15 €

65,94 €

79,13 €

92,31 €

13,19 €

Veränderung zum Vorjahr

-0,83 €

-1,08 €

-1,25 €

-1,50 €

-1,75 €

-0,25 €

Fernwärme:

 

Heizkostenvorauszahlung - Richtwert  einschl. WW

58,75 €

76,38 €

88,13 €

105,75 €

123,38 €

17,63 €

Richtwert  ohne zentrale WW

51,46 €

66,90 €

77,19 €

92,63 €

108,06 €

15,44 €

Veränderung zum Vorjahr

-1,67 €

-2,17

-2,50 €

-3,00

-3,50 €

-0,50 €

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage