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ALLRIS - Auszug

12.12.2018 - 45 Gemeinsame Haushaltssatzung der von der Stadt B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

 

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2019.

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

(1)Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2019 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

 

 

 

 

 

 

S T I F T U N G E N

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

 

Einnahmen u. Ausgaben

Einnahmen u. Ausgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

31

Antonistift-Stiftung Bamberg

825.600

852.000

32

rgerspital-Stiftung Bamberg

2.481.900

10.908.200

33

St.-Getreu-Stiftung Bamberg

332.200

1.485.700

34

Krankenhausstiftung Bamberg

432.800

5.292.000

35

 

Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-

Stiftung Bamberg

15.600

5.600

36

Waisenhaus-Stiftung Bamberg

16.800

12.400

37

 

 

nig-Ludwig-und-Königin-

Marie-Therese-Stiftung Bamberg

(Goldene-Hochzeit-Stiftung)

402.400

984.800

38

 

Paritätische Wohltätigkeitsstiftung

Bamberg

110.100

296.000

39

 

Emil-Freiherr-Marschalk-von-

Ostheim'sche-Stiftung Bamberg

16.800

12.400

40

 

Vereinigte Stipendien-Stiftung für

Studierende in Bamberg

3.800

3.000

41

Edgar-Wolf´sche Stiftung Bamberg

352.300

1.221.700

43

 

Hauptmann-Max-Beckstein-

Stiftung Bamberg

5.600

4.300

44

Schwesternhaus-Stiftung Bamberg

17.600

12.200

45

Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg

340.200

285.800

46

 

Hans-Friedrich-Oskar-Deis-

Gedächtnis-Stiftung Bamberg

11.200

8.500

47

Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung

5.600

4.300

48

Schiffauer-Stiftung

2.800

1.800

 

(2)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“r das Wirtschaftsjahr 2019 wird im

 

a)Erfolgsplan in den Erträgen mit   975.900 €

und in den Aufwendungen mit1.007.800 €

und

b)im Vermögensplan

in den Einnahmen

und Ausgaben mit     31.900 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

(1)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung Bamberg wird auf 161.000 € festgesetzt.

(2)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung Bamberg wird auf 2.373.500 € festgesetzt.

(3)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg wird auf 335.750 € festgesetzt.

(4)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Krankenhausstiftung Bamberg wird auf 4.220.000 € festgesetzt.

(5)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg wird auf 110.000 € festgesetzt.

(6)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Paritätischen Wohltätigkeitsstiftung Bamberg wird auf 240.000 € festgesetzt.

(7)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf'schen Stiftung Bamberg wird auf 803.250 € festgesetzt.

(8)Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(9)Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan - Vermögensplan - für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung Bamberg auf 900.000 € festgesetzt.

(2)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg auf 1.100.000 € festgesetzt.

(3)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Krankenhausstiftung Bamberg auf 2.000.000 € festgesetzt.

(4)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg auf 50.000 € festgesetzt.

(5)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf'schen Stiftung Bamberg auf 1.950.000 € festgesetzt.

(6)Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(7)Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

a)1.000.000 €r die Antonistift-Stiftung Bamberg,

b)5.000.000 €r die Bürgerspital-Stiftung Bamberg,

c)1.000.000 €r die St.-Getreu-Stiftung Bamberg,

d)2.000.000 €r die Krankenhausstiftung Bamberg,

e)2.600 €r die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung Bamberg,

f)2.800 €r die Waisenhaus-Stiftung Bamberg,

g)500.000 €r die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg,

h)18.300 €r die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung Bamberg,

i)2.800 €r die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim'sche-Stiftung Bamberg,

j)600 €r die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k)1.000.000 €r die Edgar-Wolf'sche Stiftung Bamberg,

l)900 €r die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung Bamberg,

m)2.900 €r die Schwesternhaus-Stiftung Bamberg,

n)56.700 €r die Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg,

o)1.800 €r die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung Bamberg,

p)900 €r die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und

q)400 €r die Schiffauer-Stiftung.

 

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 

Bamberg,

STADT BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig