12.12.2018 - 45 Gemeinsame Haushaltssatzung der von der Stadt B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 45
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 12.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Gemeinsame
H A U S H A L T S S A T Z U N G
der von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2019.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1)Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2019 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab
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S T I F T U N G E N | Verwaltungshaushalt | Vermögenshaushalt | |||||||
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| Einnahmen u. Ausgaben | Einnahmen u. Ausgaben | ||||||
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| € | € | ||||||
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31 | Antonistift-Stiftung Bamberg | 825.600 | 852.000 | ||||||
32 | Bürgerspital-Stiftung Bamberg | 2.481.900 | 10.908.200 | ||||||
33 | St.-Getreu-Stiftung Bamberg | 332.200 | 1.485.700 | ||||||
34 | Krankenhausstiftung Bamberg | 432.800 | 5.292.000 | ||||||
35
| Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte- Stiftung Bamberg | 15.600 | 5.600 | ||||||
36 | Waisenhaus-Stiftung Bamberg | 16.800 | 12.400 | ||||||
37
| König-Ludwig-und-Königin- Marie-Therese-Stiftung Bamberg (Goldene-Hochzeit-Stiftung) | 402.400 | 984.800 | ||||||
38
| Paritätische Wohltätigkeitsstiftung Bamberg | 110.100 | 296.000 | ||||||
39
| Emil-Freiherr-Marschalk-von- Ostheim'sche-Stiftung Bamberg | 16.800 | 12.400 | ||||||
40
| Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg | 3.800 | 3.000 | ||||||
41 | Edgar-Wolf´sche Stiftung Bamberg | 352.300 | 1.221.700 | ||||||
43
| Hauptmann-Max-Beckstein- Stiftung Bamberg | 5.600 | 4.300 | ||||||
44 | Schwesternhaus-Stiftung Bamberg | 17.600 | 12.200 | ||||||
45 | Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg | 340.200 | 285.800 | ||||||
46
| Hans-Friedrich-Oskar-Deis- Gedächtnis-Stiftung Bamberg | 11.200 | 8.500 | ||||||
47 | Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung | 5.600 | 4.300 | ||||||
48 | Schiffauer-Stiftung | 2.800 | 1.800 | ||||||
(2)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im
a)Erfolgsplan in den Erträgen mit 975.900 €
und in den Aufwendungen mit1.007.800 €
und
b)im Vermögensplan
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 31.900 €
festgesetzt.
§ 2
(1)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung Bamberg wird auf 161.000 € festgesetzt.
(2)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung Bamberg wird auf 2.373.500 € festgesetzt.
(3)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg wird auf 335.750 € festgesetzt.
(4)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Krankenhausstiftung Bamberg wird auf 4.220.000 € festgesetzt.
(5)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg wird auf 110.000 € festgesetzt.
(6)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Paritätischen Wohltätigkeitsstiftung Bamberg wird auf 240.000 € festgesetzt.
(7)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf'schen Stiftung Bamberg wird auf 803.250 € festgesetzt.
(8)Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.
(9)Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan - Vermögensplan - für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung Bamberg auf 900.000 € festgesetzt.
(2)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg auf 1.100.000 € festgesetzt.
(3)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Krankenhausstiftung Bamberg auf 2.000.000 € festgesetzt.
(4)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg auf 50.000 € festgesetzt.
(5)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf'schen Stiftung Bamberg auf 1.950.000 € festgesetzt.
(6)Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.
(7)Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf
a)1.000.000 € für die Antonistift-Stiftung Bamberg,
b)5.000.000 € für die Bürgerspital-Stiftung Bamberg,
c)1.000.000 € für die St.-Getreu-Stiftung Bamberg,
d)2.000.000 € für die Krankenhausstiftung Bamberg,
e)2.600 € für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung Bamberg,
f)2.800 € für die Waisenhaus-Stiftung Bamberg,
g)500.000 € für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg,
h)18.300 € für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung Bamberg,
i)2.800 € für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim'sche-Stiftung Bamberg,
j)600 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,
k)1.000.000 € für die Edgar-Wolf'sche Stiftung Bamberg,
l)900 € für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung Bamberg,
m)2.900 € für die Schwesternhaus-Stiftung Bamberg,
n)56.700 € für die Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg,
o)1.800 € für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung Bamberg,
p)900 € für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und
q)400 € für die Schiffauer-Stiftung.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Bamberg,
STADT BAMBERG
Andreas Starke
Oberbürgermeister