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ALLRIS - Auszug

12.12.2018 - 46 Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Stadt Bamberg für das

 

Haushaltsjahr 2019

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

(1)Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

247.279.500

 

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

102.718.500

€.

 

(2)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

36.295.000

und in den Aufwendungen mit

36.268.000

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

28.253.000

€.

 

(3)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

2.152.400

und in den Aufwendungen mit

2.452.800

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

300.400

€.

 

 

§ 2

 

(1)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen wird auf 29.009.000 € festgesetzt. Davon entfallen

a) auf den Kernhaushalt 2.710.000 € und

b) auf den Bereich Konversion 26.299.000 €.

 

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögens­plan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 14.193.000 € festge­setzt.

 

(3)   Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

(1)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 52.640.000 € festgesetzt. Davon entfallen

a) auf den Kernhaushalt 34.077.000 € und

b) auf den Bereich Konversion 18.563.000 €.

 

(2)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 15.727.000 € festgesetzt.

 

(3)Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

(1)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 41.200.000 € festgesetzt.

 

(2)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 6.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 

Bamberg,

STADT  BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:37

Nein- Stimmen:1