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ALLRIS - Auszug

09.12.2020 - 57 Gemeinsame Haushaltssatzung der von der Stadt B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

(1) Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2021 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

S T I F T U N G E N

Einnahmen und
Ausgaben

Einnahmen und
Ausgaben

 

 

in €

in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31

Antonistift-Stiftung Bamberg

922.200

 

951.300

 

32

Bürgerspitalstiftung Bamberg

2.720.900

 

8.268.200

 

33

St.-Getreu-Stiftung Bamberg

402.100

 

1.169.000

 

34

Krankenhausstiftung Bamberg

565.200

 

1.219.600

 

35

Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-

 

 

 

 

 

Stiftung Bamberg

15.800

 

9.700

 

36

Waisenhaus-Stiftung Bamberg

16.900

 

12.800

 

37

König-Ludwig-und-Königin-

 

 

 

 

 

Marie-Therese-Stiftung Bamberg

 

 

 

 

 

(Goldene-Hochzeit-Stiftung)

436.900

 

865.400

 

38

Paritätische Wohltätigkeitsstiftung

 

 

 

 

 

Bamberg

119.500

 

61.400

 

39

Emil-Freiherr-Marschalk-von-

 

 

 

 

 

Ostheim'sche-Stiftung Bamberg

16.900

 

12.600

 

40

Vereinigte Stipendien-Stiftung für

 

 

 

 

 

Studierende in Bamberg

3.900

 

3.300

 

41

Edgar-Wolf´sche Stiftung Bamberg

370.000

 

2.784.500

 

43

Hauptmann-Max-Beckstein-

 

 

 

 

 

Stiftung Bamberg

5.700

 

4.400

 

44

Schwesternhaus-Stiftung Bamberg

17.800

 

12.400

 

45

Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg

370.000

 

300.200

 

46

Hans-Friedrich-Oskar-Deis-

 

 

 

 

 

Gedächtnis-Stiftung Bamberg

11.300

 

8.800

 

47

Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung

5.700

 

4.400

 

48

Schiffauer-Stiftung

2.900

 

2.100

 

 

(2)      Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ für das Wirtschaftsjahr 2021 wird im

 

a)                  Erfolgsplan in den Erträgen mit  950.300 €

 und in den Aufwendungen mit  970.600 €

 und

b)                  im Vermögensplan

 in den Einnahmen

 und Ausgaben mit   20.300 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

(1)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung Bamberg wird auf 55.000 € festgesetzt.

(2)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspitalstiftung Bamberg wird auf 4.350.000 € festgesetzt.

(3)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg wird auf 505.000 € festgesetzt.

(4)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird auf 1.235.000 € festgesetzt.

(5)    Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(6)    Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan – Vermögensplan – für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhaus­bereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)    Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(2)    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

a)    500.000 € für die Antonistift-Stiftung Bamberg,

b)   12.500.000 € für die Bürgerspitalstiftung Bamberg,

c)    1.500.000 € für die St.-Getreu-Stiftung Bamberg,

d)   2.000.000 € für die Krankenhausstiftung Bamberg,

e)    2.600 € für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung Bamberg,

f)     2.800 € für die Waisenhaus-Stiftung Bamberg,

g)   500.000 € für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg,

h)   19.900 € für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung Bamberg,

i)     2.800 € für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim‘sche-Stiftung Bamberg,

j)     600 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k)   2.000.000 € für die Edgar-Wolf‘sche Stiftung Bamberg,

l)     900 € für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung Bamberg,

m) 2.900 € für die Schwesternhaus-Stiftung Bamberg,

n)   61.600 € für die Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg,

o)   1.800 € für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung Bamberg,

p)   900 € für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und

q)   400 € für die Schiffauer-Stiftung.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

Bamberg,

STADT BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 42

Nein- Stimmen: 2