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ALLRIS - Auszug

10.10.2012 - 4 Bebauungsplanverfahren Nr. 43 i mit integrierte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Ilk

 

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Beschluss

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.      Der Bau- und Werksenat nimmt zur Kenntnis, dass die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen keine Einwände beinhalten.

3.      Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a)      des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl.S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)     der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.L.S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)      der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

             

den Bebauungsplan Nr. 43 i vom 04.07.2012, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 04.07.2012.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig