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ALLRIS - Auszug

04.12.2012 - 4 Bebauungsplanverfahren Nr. 215 A; vorhabenbezog...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Baudirektor Lang

              Herr Mertens

              Oberrechtsrat Bauer-Banzhaf

              Herr Scherer

 

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Beschluss

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.            Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.            Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a)      des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)     der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)      der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung,

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 215 A vom 04.12.2012, bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung vom 04.12.2012 als Satzung.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen:       11

Nein-Stimmen:      2

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Anlagen zur Vorlage