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ALLRIS - Auszug

03.07.2013 - 12 Vorbescheid: Neuerrichtung der Uferbebauung, T...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Ilk

              Herr Floth, Floth Projektentwicklung

              Herr Tindl, Floth Projektentwicklung

 

 

Auf Antrag von Oberbürgermeister Starke ergeht folgender Beschluss:

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Beschluss

  1. Der Bausenat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid mit der Einschränkung zu, dass die Vorbauten im Sinne des Art. 6 Abs. 8 Nr. 2 BayBO ausgeführt werden müssen.

 

2.               Der Bausenat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid mit folgenden Einschränkungen zu:

              Die Loggien an der uferseitigen Bebauung werden in der gezeigten Tiefe, Höhe und Breite nicht zugelassen. Die Vorbauten sind auf das Maß von untergeordneten Bauteilen zu reduzieren und im Sinne des Art. 6 Abs. 3 Satz 7 und Abs. 8 BayBO auszuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

Nr. 2 erfolgt auf Antrag von Stadtratsmitglied Lauer

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Anlagen zur Vorlage