23.07.2013 - 7 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 23.07.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 29 Städt. Veterinäramt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt die nachstehende
Satzung
zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung des Schlacht- und Viehhofes der Stadt Bamberg
Vom
Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), erlässt die Stadt Bamberg folgende Satzung:
§ 1
Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Schlacht- und Viehhofes der Stadt Bamberg vom 9. Mai 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2012 (Rathaus-Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 21. Dezember 2012 Nr. 26) wird aufgehoben.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 12. August 2013 in Kraft.