24.03.2021 - 4 Änderung der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 24.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Amt für Zentrale Dienste
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
- Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
- Der Stadtrat beschließt nach Art. 45 der Gemeindeordnung folgende Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Bamberg:
§ 24
Öffentliche Sitzungen
3) Ton-und Bildaufzeichnungen vor Eröffnung der Sitzung sind nur der Presse in Ausübung ihres öffentlichen Auftrages gestattet. Ton-und Bildaufnahmen während der laufenden öffentlichen Sitzung dürfen nur durch die hierfür befugten Personen in Ausübung ihresöffentlichen Auftrages gefertigt werden. Dies gilt nicht, wenn das betroffene Stadtratsmitglied, städtische Bedienstete oder sonstige Teilnehmer/innen von Sitzungen einer Aufzeichnung widersprechen. Das Recht einzelner Stadtratsmitglieder zu verlangen, dass Ton-und Bildaufnahmen während ihres Diskussionsbeitrages unterbrochen werden, bleibt unberührt. Der Sitzungsverlauf darf durch die Aufzeichnung nicht beeinträchtigt werden. Die Persönlichkeitsrechte der Anwesenden sind zu wahren. Die unautorisierte Ablichtung persönlicher Unterlagen in der Weise, dass diese lesbar sind, ist untersagt.Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Bamberg zur Abhaltung hybrider Sitzungen zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Im Rahmen der Erarbeitung des Vorschlages sind Vertreter der Fraktionen mit einzubinden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Bamberg zur Abhaltung hybrider Sitzungen zu erarbeitenund dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.Im Rahmen der Erarbeitung des Vorschlages sind Vertreter der Fraktionen mit einzubinden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Unterstützungsmöglichkeiten für die Stadtratsmitglieder im Falle einer missbräuchlichen Verwendung von Bild- und Tonübertragungen durch Dritte im Rahmen des Online-Streamings seitens der Stadt Bamberg zu prüfen und dem Stadtrat hierzu erneut zu berichten.
- Die beiden Anträge der SPD-Fraktion vom 23.03.2021 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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