25.10.2012 - 7 Änderung der Ziffer 4 der Überlassungsbedingung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Kultursenates
- Gremium:
- Kultursenat
- Datum:
- Do., 25.10.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 491 Sachgebiet Schulverwaltung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Die in Ziffer 4.1 Buchstaben a), b) und c) der Überlassungsbedingungen für die Nutzung der Sporthallen der Stadt Bamberg genannten Gebühren werden zum 01.01.2013 um 5 % erhöht, wobei immer auf volle 10 Cent auf- bzw. abgerundet wird.
2. Die in Ziffer 4.1 Buchstabe e) der Überlassungsbedingungen für die Nutzung der Sporthallen der Stadt Bamberg genannten Reinigungskosten werden ab 01.01.2013 wie folgt den tatsächlichen Kosten angepasst:
? Komplettreinigung: 140 Euro
? Zwischenreinigung bzw. reduzierte Reinigung: 70 Euro
? Drittelnutzung der Tribüne: 40 Euro
3. Für die nachträgliche Änderung von Wettkampfterminen, wird ab 01.11.2012 Ziffer 4.4 neu in die Überlassungsbedingungen für die Nutzung der Sporthallen der Stadt Bamberg aufgenommen:
4.4 Für die Änderung von Wettkampfterminen, für die eine gültige Nutzungsvereinbarung vorliegt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro pro Termin vom Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt Sachgebiet Schulverwaltung und Sport in Rechnung gestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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84,5 kB
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48 kB
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