20.06.2012 - 6 Kommunales Erstzugriffsrecht Information über d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Konversionssenates
- Gremium:
- Konversions- und Sicherheitssenat
- Datum:
- Mi., 20.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1 Referat für öffentliche Sicherheit, Recht und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt folgende Resolution:
Die Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen bedeutet für jede Kommune eine große Herausforderung. Diese ist nur dann erfolgreich zu bewältigen, wenn die Rolle der Kommunen im Konversionsprozess von allen Akteuren gestärkt wird.
Konversion darf nicht primär der Befriedigung kurzfristiger, ausschließlich merkantiler Interessen dienen. Die Kommunen als lokale Träger und Garanten der Daseinsvorsorge müssen in die Lage versetzt werden, in ihrem Gebiet die notwendigen Weichenstellungen so vornehmen zu können, damit eine Entwicklung unter den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen und Notwendigkeiten ermöglicht wird. Es ist notwendig, über die Planungshoheit hinaus, entsprechende Instrumente zu schaffen. Konkret heißt dies:
1. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages möge beschließen, dass künftig die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben den von Konversion betroffenen Kommunen zunächst die gesamte Konversionsfläche bevorzugt zum Kauf anbieten muss, bevor mit Dritten in Verkaufsverhandlungen eingetreten werden darf (Erstzugriffsrecht).
2. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages möge beschließen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben künftig allen kaufbereiten Kommunen alle, zumindest aber die von ihr nach den Landesverfassungen oder den jeweils geltenden kommunalrechtlichen Vorschriften zur Erfüllung kommunaler Aufgaben benötigten Grundstücken zu dem entwicklungsunbeeinflussten Bodenwert nach Aufgabe der militärischen Nutzung bevorzugt anbieten muss (Verbilligungsregelung).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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